Das oberösterreichische Landesrecht (Landesgesetze, Verordnungen, Kundmachungen) wird im Landesgesetzblatt für Oberösterreich (LGBl) kundgemacht.
Seit 1. Jänner 2015 erfolgt die rechtlich verbindliche (authentische) elektronische Kundmachung des LGBl im Rechtsinformationssystem (RIS). Auch frühere Jahrgänge des LGBl sind abrufbar. Allerdings sind dies unverbindliche (nicht authentische) Fassungen; rechtlich verbindlich sind die gedruckten Originale.
Über neue Kundmachungen können Sie sich durch den Gesetzgebungsnewsletter informieren lassen.
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Landesgesetzblätter ab 2015
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Authentische Kundmachung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
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Landesgesetzblätter von 1947 bis 2014
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Nicht authentische Kundmachung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
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Historische Landesgesetzblätter ab 1849
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ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte online - Österreichische Nationalbibliothek
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Index der Landesgesetzblätter
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Inhaltsverzeichnisse ab 1947 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Anlagen zum Landesgesetzblatt.
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An- und Abmeldung Gesetzgebungsnewsletter.
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Amtliche Linzer Zeitung.
Einzelne Verordnungen mit begrenztem räumlichen oder zeitlichen Wirkungsbereich oder beschränktem Kreis von Norm-Adressaten werden in der Amtlichen Linzer Zeitung kundgemacht.