Landesgesetzblatt für Oberösterreich

Das oberösterreichische Landesrecht (Landesgesetze, Verordnungen, Kundmachungen) wird im Landesgesetzblatt für Oberösterreich (LGBl) kundgemacht.

Seit 1. Jänner 2015 erfolgt die rechtlich verbindliche (authentische) elektronische Kundmachung des LGBl im Rechtsinformationssystem (RIS). Auch frühere Jahrgänge des LGBl sind abrufbar. Allerdings sind dies unverbindliche (nicht authentische) Fassungen; rechtlich verbindlich sind die gedruckten Originale.

Über neue Kundmachungen können Sie sich durch den Gesetzgebungsnewsletter informieren lassen.
 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: