Das bedeutet in Oberösterreich konkret:
- Bürgerinnen- und Bürger-Initiative sowie die Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung:
Diese Bürgerinnen- und Bürgerrechte hat der Landtag geschaffen, um den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern mehr Möglichkeiten zur direkten Mitsprache zu geben.
- Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtung
Gesetze können in Oberösterreich den Bürgerinnen und Bürgern zur Begutachtung vorgelegt werden. Dies geschieht über Aufrufe in den Medien. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat dann die Möglichkeit, zum jeweiligen Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Alle Stellungnahmen werden gesammelt und von den Abgeordneten in ihre Beratungen einbezogen.
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Petitionen.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit allgemeinen Anliegen (Petitionen) an den Landtag wenden. Die Einbringung dieser Anliegen kann formlos im Wege der Oö. Landtagsdirektion erfolgen und wird in weiterer Folge von den Abgeordneten im Petitionsausschuss beraten.