Liebe Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher!
Mit der Oö. Straßengesetz-Novelle 2007 erfolgt primär die zwingende Umsetzung von Vorschriften der Europäischen Union für den Bereich des Straßenrechts, nämlich die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Weiters bezweckt dieses Gesetzesvorhaben insbesondere noch die Schaffung der Möglichkeit, im Zuge eines Straßenbauvorhabens dem Natur- und Landschaftsschutz dienende Grundflächen im Nahebereich der Straße auch durch Enteignung erlangen zu können, sowie die Adaptierung der Zuständigkeiten der Landes- und Gemeindestraßenverwaltung.
Ihre Meinung zählt!
Im Interesse der Demokratie ist es wichtig, dass bei einer Gesetzwerdung viele Bürgerinnen und Bürger beratend mitwirken. Sie sind deshalb herzlich eingeladen, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ab sofort können Sie den Entwurf beim Bürgerservice im Landhaus, Klosterstraße 7 sowie beim Bürgerservice im LDZ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. (+43 732) 77 20-111 31 anfordern oder hier herunterladen. Senden Sie bitte Ihre Stellungnahme bis spätestens 1. Dezember 2007 an das Bürgerservice oder per E-Mail an buergerservice@ooe.gv.at. Sie können Ihre Stellungnahme auch "Online" hier abgeben.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Stellungnahme in unserer Beratung mit einbeziehen werden und bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse.