Verbot der Fangeisen als Jagdmittel in Oberösterreich
Das Verbot der Fangeisen als Mittel zur Jagd hat der Oö. Landtag mit Beschluss zur Oö. Jagdgesetz-Novelle vom 7. Mai 2009 festgelegt.
Weiterführende Informationen
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Beilage 1874/2009
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Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird Gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Aufgrund der in den letzten Wochen und Monaten gehäuft aufgetretenen negativen Ereignisse im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fangeisen bei der Jagd, soll der Einsatz dieser Fanggeräte ganzjährig verboten werden. Ausnahmen sind künftig nur im begründeten Einzelfall und mit besonderer Bewilligung der Behörde möglich.