Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2009

Anpassungen auf Grund der Änderung der Grundsatzbestimmungen des Bundes

Der Oö. Landtag hat am 18. Juni 2009 auf Grund der Änderungen der Grundsatzbestimmungen des Bundes über Krankenanstalten und Kuranstalten die erforderlichen Anpassungen zum Oö. Krankenanstaltengesetz  beschlossen. Weitere Änderungen betreffen die Schiedskommission und die Berechnung der Volkszahl bei den Gemeindebeiträgen nach dem FAG 2008.

Weiterführende Informationen

Der Bund hat die Grundsatzbestimmungen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 101/2007 und BGBl. I Nr. 49/2008 geändert. Dies erfordert Anpassungen des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997. Weitere Änderungen betreffen die Schiedskommission und die Berechnung der Volkszahl bei den Gemeindebeiträgen nach dem FAG 2008.

 

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Normierung der Zulässigkeit einer interdisziplinären Bettenbelegung;
  • Verankerung, dass in die Arzneimittelkommission eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sozialversicherung aufzunehmen ist, mit der oder dem insbesondere die Vorgangsweise bei der Verordnung von Arzneimitteln für die Versorgung nach der Entlassung abzustimmen ist;
  • Änderung der Bestimmungen über die Schiedskommission;
  • Anpassung der Berechnung der Volkszahl bei den Gemeindebeiträgen an das FAG 2008.