Für Kinder und Jugendliche soll eine gesetzliche Helmpflicht vorgesehen werden, um die Häufigkeit und die Schwere von Kopf- und Schädelverletzungen zu vermindern
Der Oö. Landtag hat am 19. November 2009 eine Änderung des Oö. Sportgesetzes, womit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine gesetzliche Helmpflicht beim Befahren von Schipisten beim Alpinschilauf und Snowboarden vorgesehen werden soll, um die Häufigkeit und die Schwere von Kopf- und Schädelverletzungen zu vermindern.
Weiterführende Informationen
-
Beilage 17/2009
.
Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird
Auf Grund der Zunahme von schweren und schwersten Verletzungen bei der Ausübung von Wintersport in den vergangenen Wintersportsaisonen soll für Kinder und Jugendliche zum vollendeten 15. Lebensjahr eine gesetzliche Helmpflicht beim Alpinschilauf und Snowboarden vorgesehen werden, um die Häufigkeit und die Schwere von Kopf- und Schädelverletzungen zu vermindern. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge zutragen.
Zu diesem Zweck wurde zwischen den Bundesländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt Mindeststandards für die Regelungen in den Landesrechtsordnungen fest, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt werden sollen.