Anpassung infolge der Senkung des Wahlalters
Der Oö. Landtag hat infolge der Senkung des Wahlalters (nunmehr: Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl) mit Beschluss vom 4. März 2010 eine Anpassung des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes an die Verfassungsrechtslage.
Weiterführende Informationen
Infolge der Senkung des Wahlalters (nunmehr: Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl) ist eine Anpassung des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes an die Verfassungsrechtslage notwendig geworden (Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 sowie Art. 59 Abs. 6 und Art. 60 Abs. 4 Oö. L-VG).