Beseitigung von Hemmnissen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 verfolgt das Ziel, Hemmnisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen. Aus diesem Grund verpflichtet sie die Mitgliedstaaten dazu, deren nationale Rechtsordnungen auf bestehende Genehmigungsverfahren und Anforderungen, welchen die Dienstleistungserbringer bei einer Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat unterliegen, zu untersuchen bei einem Widerspruch zur Richtlinie gegebenenfalls zu ändern. Mit dem Beschluss des Sammelgesetzes durch den Oö. Landtag am 4. März 2010 wurde der Verpflichtung der Richtlinie entsprochen.
Weiterführende Informationen
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 von 27.12.2006, S. 36, verfolgt das Ziel, Hemmnisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen. Aus diesem Grund verpflichtet sie die Mitgliedstaaten dazu, im Rahmen eines "Normenscreenings" deren nationale Rechtsordnungen auf bestehende Genehmigungsverfahren und Anforderungen zu untersuchen, welchen die Dienstleistungserbringer bei einer Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat unterliegen. Bei einer Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen ist diese darzulegen; wenn jedoch eine Rechtfertigung der staatlichen Beschränkungen mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses nicht möglich ist, so hat eine Änderung oder Aufhebung zu erfolgen.
Die erforderliche Prüfung des Oö. Landesrechts wurde zwischen Herbst 2008 und Frühjahr 2009 durchgeführt, dabei konnten zahlreiche richtlinienrelevante Bestimmungen identifiziert werden. In der Mehrzahl der Fälle ist eine Rechtfertigung durch die in der Richtlinie genannten Gründe möglich, in mehreren Landesgesetzen ist jedoch aufgrund der offensichtlichen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit eine Änderung unumgänglich. Die gemeinsame Änderung dieser aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie novellierungsbedürftigen Landesgesetze ist das Ziel dieses Gesetzes. Dabei wurde die Form eines Sammelgesetzes gewählt, um Verzögerungen zu vermeiden und möglichst rasch einen gemeinschaftrechtskonformen Zustand herbeizuführen.
Gleichzeitig soll in diesem Sammelgesetz weiters auch der Verpflichtung der Richtlinie entsprochen werden, für jedes Genehmigungsverfahren grundsätzlich eine Genehmigungsfiktion einzuführen, wonach eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn ein Antrag nicht binnen einer bestimmten Frist beantwortet wird. Die Dienstleistungsrichtlinie erlaubt nur dann die Normierung einer anderen Regelung, wenn dies durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, einschließlich eines berechtigten Interesses Dritter, gerechtfertigt ist. Im Zuge der Vorbereitung dieses Landesgesetzes wurden jene Genehmigungsregelungen im richtlinienrelevanten Bereich des Oö. Landesrechts identifiziert, bei denen jedenfalls kein zwingender Grund des Allgemeininteresses vorliegt, welcher der Einführung solcher Genehmigungsfiktionen entgegenstehen würde. In diesen Fällen besteht die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Änderung.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:
a) Oö. Tanzschulgesetz 2010
- Einführung einer Anzeige- statt einer Bewilligungspflicht
- Ermöglichung der vorübergehenden Erteilung von Tanzunterricht
b) Oö. Sportgesetz
- Entfall des Filialverbots für Schischulen
- Einführung einer allgemeinen Stellungnahmemöglichkeit der Berufsvertretungen
- Entfall der Pflicht zur persönlichen Leitung einer Schischule
- Entfall der Betriebspflicht für bloß vorübergehend tätige Dienstleistungserbringer
- Entfall der Pflicht zur Aufnahme von Schischülern nur am Ort der Schischule
- Entfall der Pflicht zum gleichzeitigen Anbieten von Schilauf, Snowboarding und Langlauf
- Entfall der Pflichtmitgliedschaft im Oö. Schilehrer- bzw. Oö. Berg- und Schiführerverband für bloß vorübergehend tätige Dienstleistungserbringer
c) Oö. Bautechnikgesetz
- Entfall des Sitzerfordernisses für zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen für Bauprodukte ermächtige Stellen
- Entfall der zeitlichen Befristung der Ermächtigung zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen für Bauprodukte
d) Oö. Leichenbestattungsgesetz
- Entfall der Beschränkung der Errichtung und des Betriebs von Bestattungsanlagen auf Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
- Entfall der Bedarfsprüfung für Bestattungsanlagen
e) Oö. Campingplatzgesetz
- Entfall der durch die Trennung von Errichtungs- und Betriebsbewilligung bestehenden Doppelbewilligungspflicht für Campingplätze
- Einführung einer einheitlichen Campingplatzbewilligung
f) Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
- Einführung von Genehmigungsfiktionen
g) Oö. Kinderbetreuungsgesetz
- Einführung von Genehmigungsfiktionen
h) Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Einführung von Genehmigungsfiktionen
- Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen