Aufzugsprüfer und Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (HBV 2009)

Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009). Verzeichnis der Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen gem. § 15 HBV 2009.

Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 in Kraft getreten.

Inspektionsstellen (Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten für Hebeanlagen) für überwachungsbedürftige Hebeanlage sind vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.

Die Bestellung erfolgt für einzelne, mehrere oder alle der vier Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: