Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 in Kraft getreten.
Inspektionsstellen (Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten für Hebeanlagen) für überwachungsbedürftige Hebeanlage sind vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.
Die Bestellung erfolgt für einzelne, mehrere oder alle der vier Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.
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