Der Oö. Landtag hat mit Beschluss des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2010 vom 15. April 2010 Bestimmungen zur Einführung des Zeitwertkontos erlassen.
Weiterführende Informationen
Mit Einführung des Zeitwertkontos flexible Arbeitszeitgestaltung für Landes- und Gemeindebedienstete
Konkret können Bedienstete sich maximal 15 % ihrer Bezüge nicht mehr ausbezahlen lassen, sondern ausschließlich auf eigenen Wunsch 'ansparen'. Die Bediensteten können mittels der angesparten Beträge entweder aus wichtigen Gründen eine Auszeit oder vor der Pension eine Freistellung nehmen. Während dieser Konsumationsphase erfolgt ein Lohnausgleich und ist damit die soziale Absicherung gewährleistet. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit einem zusätzlichen Lohnausgleich. Die Regelung bietet dabei sehr flexible Rahmenbedingungen und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten zur individuelle Lebensplanung
Als wesentliche Punkte des Gesetzes sind Bestimmungen in den einzelnen Gesetzen angeführt:
a) Änderung des Oö. Landesbeamtengesetzes 1993
- Einführung eines Zeitwertkontos für die Oö. Landesbeamtinnen und Landesbeamten
b) Änderung des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes
- Einführung eines Zeitwertkontos für die Oö. Landesvertragsbediensteten
c) Änderung des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002
- Einführung eines Zeitwertkontos für die Oö. Gemeindebediensteten
d) Änderung des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001
- Einführung eines Zeitwertkontos für die Oö. Gemeindebediensteten
e) Änderung des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes 2002
- Einführung eines Zeitwertkontos für die Bediensteten der Oö. Statutarstädte