nachweisliche Befassung einer Gesundheitsplattform
Der Oö. Landtag hat mit Beschluss der Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz-Novelle am 7. Oktober 2010 Bestimmungen für die nachweisliche Befassung einer Gesundheitsplattform im Rahmen eines Ausschusses zur Gründung von sogenannten Kassengruppenpraxen beschlossen.
Weiterführende Informationen
Der Gesundheitsplattform als das oberste Organ des Oö. Gesundheitsfonds obliegt die Besorgung der ihr durch das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz übertragenen Aufgaben zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens in Oberösterreich.
Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2010 haben die ärztlichen Gruppenpraxen eine grundlegende Neupositionierung im Rahmen der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung erfahren, womit auch eine wesentliche Änderung der die Gründung von Gruppenpraxen betreffenden Regelungen des Ärztegesetzes 1998 und des Zahnärztegesetzes einhergegangen ist. Unter anderem sehen diese Bestimmungen nun vor, dass bei der Gründung von sogenannten Kassengruppenpraxen die Gesundheitsplattform im Rahmen eines Ausschusses nachweislich zu befassen ist.
Mit dieser Gesetzesnovelle soll daher der Gesundheitsplattform die Einrichtung von Ausschüssen für die Befassung mit Angelegenheiten gemäß § 52b Ärztegesetz 1998 und § 26a Zahnärztegesetz aufgetragen werden. Damit die Gründung von diesen Gruppenpraxen nicht verzögert wird, sollen umgehend die Voraussetzungen, die auf landesgesetzlicher Ebene erforderlich sind, geschaffen werden.