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Energiesparen ist wichtiger denn je. Nur gut gewartete Heizungs- und Klimaanlagen können auch effizient arbeiten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung sind dafür unerlässlich.
Vorteile
In der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Die Datenbank bringt viele Vorteile:
- Eine regelmäßige Wartung steigert die Effizienz der Anlage und spart somit Energie und Kosten.
- Sicherheit durch eine optimal eingestellte Heizungsanlage
- Transparenz: Die Fälligkeit der nächsten Überprüfung kann einfach mit dem Smartphone über das angebrachte Anlagenetikett abgefragt werden.
- Die Datenbank vereinfacht Arbeitsabläufe für Fachleute und Behörden.
- Die gesammelten Anlagendaten erleichtern die energiewirtschaftliche Planung.
Die rechtliche Basis wird derzeit im Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG) geschaffen.
Wie funktioniert's?
Die Befüllung der Datenbank erfolgt durch Prüfberechtigte (Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer, Installateurinnen und Installateure usw.) im Rahmen deren Tätigkeiten bei
- der Errichtung bzw. dem Tausch von Anlagen
- der periodischen Überprüfung oder
- der Kehrverpflichtung bei Feuerungsanlagen.
Quelle: Land OÖ
Im Zuge der Registrierung werden die Anlagen mit einem Etikett (eindeutige Nummer und QR-Code) versehen.
Dadurch bekommen die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer sowie andere Professionistinnen und Professionisten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten. Übertragungsfehler werden minimiert.
Gut zu wissen
Die Datenbank betrifft nur Anlagen für Raumwärme- und Warmwasserbereitung im Sinne des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes. Industrielle Feuerungsanlagen werden nicht erfasst.
- Feuerungsanlagen (fest, flüssig, gasförmig)
- Wärmepumpen (neue; bestehende über 70 kW)
- Elektrische Widerstandsheizungen (neue, falls Hauptheizung; alle über 70 kW)
- Klimaanlagen (über 70 kW)
Im Zuge der Eintragung erhalten Sie ein Etikett mit eindeutiger Anlagennummer und QR-Code. Dieses Etikett ist durch den Prüfberechtigten an der dafür vorgesehenen Stelle (Heizkessel, Zählerkasten, Gasleitung) anzubringen. Dadurch erhalten die von Ihnen beauftragten Rauchfangkehrerinnen bzw. Rauchfangkehrer oder andere Professionistinnen bzw. Professionisten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten und Übertragungsfehler werden verhindert.
Die Anlagendaten können ausschließlich durch die für Sie zuständige Behörde und das von Ihnen beauftragte Fachpersonal eingesehen werden. Die Daten sind vor Missbrauch geschützt und nicht öffentlich zugänglich.
Als Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber haben Sie die Möglichkeit über den QR-Code die Überprüfungsfristen Ihrer Anlage abzufragen und gegebenenfalls rechtzeitig eine neue Überprüfung zu beauftragen.
Als Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer, Installateurin bzw. Installateur oder andere befugte Person sind Sie "prüfberechtigt" und tragen die Anlagen- und Prüfdaten in der Datenbank ein. Sie haben den Überblick über „Ihre“ Anlagen. Wenn Fristen ablaufen, können Sie die Kundschaft kontaktieren und eine weitere Überprüfung terminisieren.
Für Prüfberechtigte wird es Schulungen sowie Kurzvideos zur Handhabung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank geben.
Die Anmeldung in der Datenbank erfolgt direkt über das Unternehmensservice-Portal. Es ist also keine eigene Nutzerregistrierung notwendig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens können Sie als USP-Administrator selbst im Unternehmensservice-Portal für den Zugriff auf die Datenbank berechtigen.
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Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
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https://ooe.anlagendatenbank.net/
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Unternehmensservice-Portal (USP)
.
https://www.usp.gv.at/
In der Datenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen in Ihrem Gemeindegebiet registriert. Die Abnahmebefunde und die laufenden Überprüfungen werden digital gespeichert und können von Ihnen eingesehen werden. Somit haben Sie zu jeder Zeit einen aktuellen Überblick über die Anlagen in Ihrem Gemeindegebiet.
Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch Ihr Gemeindeportal:
Der jeweilige Portalverbundadministrator bzw. die jeweilige Portalverbundadministratorin hat die Aufgabe, die Zuweisung der Portalverbundanwendung „Oö. Heizungs- und Klimaanlagen“ an jene Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, welche diese Datenbank für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen.
Vorteile für Gemeinden
- In der Datenbank können alle im Gemeindegebiet erfassten Anlagedaten, deren Status (in Betrieb, außer Betrieb, aufgelassen) und deren Überprüfungen eingesehen werden und nach bestimmten Kriterien sortiert werden.
- Die digitale Erfassung und digitale Abnahme-Befundung der Anlagen ersetzen die bisherige Meldung in Papierform an die Gemeinde
- auf Knopfdruck können alle überfälligen Überprüfungen bzw. Überprüfungen mit Mängeln im Gemeindegebiet angezeigt werden
Welche VORTEILE haben Prüfberechtigte?
- Die Digitalisierung beendet die „Zettelwirtschaft“
- Immer aktuelle Anlagendaten, Abnahme-, Prüf- und Inspektionsberichte (online)
- Prüfformulare sind vorbefüllt mit den Anlagendaten
- Prüfberichte können zeitökonomisch digital versandt werden
- Melde- und Berichtspflichten an Behörden entfallen zum Teil
- Erinnerungsfunktion für bevorstehende oder abgelaufene Fristen
- Alle Anlagendaten werden sicher in einer landesweiten Datenbank gespeichert
Wie erhalte ich die Anlagenetiketten?
Als Unternehmen erhalten Sie diese auf Anfrage bei der betreuenden Landesinnung der WKOÖ. Die Anlagenetiketten werden in Rollen mit jeweils 250 Stk. Etiketten versandt.
Wie viel kosten die Anlagenetiketten?
Die Anlagenetiketten werden Ihnen kostenlos per Post seitens der betreuenden Landesinnung der WKOÖ zugesandt.
Ich habe Probleme mit dem Unternehmensservice-Portal (USP), was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Unternehmensservice-Portal unter der Telefonnummer 050 233 733.
Wie lange muss ich warten, um nach der Zuordnung der Webservicerechte im USP auf die Datenbank zugreifen zu können?
Nach der Zuordnung müssen Sie etwa 30 Minuten bis zu 1 Stunde warten, bis die zugeordneten Rechte für Sie verfügbar sind und Sie auf die Datenbank zugreifen können.
Wer verständigt die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber, dass eine Überprüfung fällig ist?
Mithilfe des QR-Codes der Anlage können die Anlagenbetreiberinnen bzw. die Anlagenbetreiber die nächste fällige Überprüfung abfragen und falls erforderlich beauftragen. Eine aktive Verständigung kann auch durch das Prüfunternehmen (Rauchfangkehrbetrieb/Installationsbetrieb) als „Service-Leistung“ erfolgen.
Müssen Notfallkessel, welche nur bei Ausfall der Hauptheizung betrieben werden, auch registriert und überprüft werden?
Ja. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Betriebs- und Notfallkessel.
Ist ein Einzelofen, der keine Hauptheizung darstellt, zu registrieren?
Ja. Auch Heizgeräte, die keine Hauptheizung darstellen sind zu registrieren.
Was passiert, wenn eine Anlage getauscht oder ausgeschieden wird?
Wird eine alte Anlage getauscht oder ausgeschieden, ist dies in der Datenbank entsprechend einzutragen, sofern diese Anlage bereits registriert ist. Jede Neu-Anlage ist zu registrieren und mit einer Anlagennummer (QR-Code) zu versehen.
Was passiert, wenn der QR-Code der Anlagenetikette nicht mehr auszulesen ist, aber die Anlagennummer bekannt bzw. noch lesbar ist?
Öffnen Sie bei Kenntnis der Anlagennummer die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank und geben Sie die Anlagennummer ein. Falls die Anlagennummer nicht bekannt oder nicht lesbar ist, wenden Sie sich bitte an die Hotline (+43 732) 77 20-134 59 oder per Mail an hka.us.post@ooe.gv.at.
Wie kann ich als Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber überprüfen, ob die befugte Fachkraft wirklich dazu berechtigt ist Überprüfungen durchzuführen?
- Nachfrage nach der Gewerbeberechtigung
- Die Eintragung in die Datenbank erfolgt über das Unternehmensservice-Portal und kann nur von Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung erfolgen.
Was kostet die Registrierung der Anlage?
In der Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung ist für die erstmalige Registrierung durch die Rauchfangkehrerin oder den Rauchfangkehrer ein Kostensatz festgelegt. Ansonsten gibt es keine Vorgaben und der Preis wird vom Markt geregelt.
Was passiert, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt wird?
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sind gemäß Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz je nach Art und Leistung der Anlage verpflichtet, diese abnehmen bzw. registrieren und gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Das Scannen des QR-Codes zeigt die nächste fällige Überprüfung an.
Als prüfberechtigtes Unternehmen habe ich den Auftrag bekommen, eine bereits von einer anderen Firma registrierte und geprüfte Anlage zu überprüfen. Wie ist vorzugehen?
In der Datenbank gibt es einen Menüpunkt, mit dem eine Anlage von einem anderen prüfberechtigten Unternehmen übernommen werden kann. Dazu ist ein Auftrag der Anlagenbetreiberin bzw. des Anlagenbetreibers erforderlich.
- die Landesregierung, soweit dies zur Verfolgung statistischer, energie- und umweltpolitischer Ziele, zur Information über gesetzliche Pflichten, zu Forschungszwecken, zur Kontrolle von Inspektionsberichten sowie förderrelevanten Abwicklungen notwendig ist
- die Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich (Zugang über Portalverbund der Gemeinden)
- die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
- die Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer auf Anlagen im eigenen Wirkungsbereich zur Prüfung von gesetzlichen Verpflichtungen
- die Gasnetzbetreiber für Anlagen im eigenen Wirkungsbereich zur Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen
- die Prüfberechtigten auf die eigenen Daten (Zugriff über das Unternehmensportal)
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie diese an hka.us.post@ooe.gv.at oder rufen Sie uns an unter (+43 732) 77 20-134 59.