Seit 1. Jänner 2008 gilt ein neues Veranstaltungssicherheitsgesetz für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Oberösterreich. Mit diesem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz wurden das alte Veranstaltungsgesetz 1992 und das Kinogesetz zu einem einheitlichen Landesgesetz zusammengefasst und zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen geschaffen. Mit der Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz-Novelle 2015 wurden Deregulierungen und Vereinfachungen des Veranstaltungsrechtes vorgenommen und der Ausnahmekatalog um einige Veranstaltungsarten erweitert.
Weiterführende Informationen
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Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung .
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen
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Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz .
Landesgesetz über die Sicherheit bei Veranstaltungen
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Veranstaltungsmeldung (IKD/E-12)
gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 und 2 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
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Veranstaltungsanzeige (IKD/E-2)
gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
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Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung für das Schaustellergeschäft (IKD/E-14)
im Bundesland Oberösterreich im Tourneebetrieb
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Ansuchen um Bewilligung zum Betrieb eine Zirkusunternehmens (IKD/E-15)
im Tourneebetrieb im Bundesland Oberösterreich
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