Kormorankontingent

Seit 24. Dezember 2024 gelten die neuen Bestimmungen für das Vergrämen und die Entnahme von Kormoranen durch befugte Jagdausübungsberechtige (mit geeigneten Jagdwaffen) im Rahmen von Kontingenten und unter zeitlichen und örtlichen Einschränkungen. Bei Verwendung von Schalldämpfern verlängern sich die Fristen bis 30. April.

Das Einpflegen der Abschüsse in die Jagddatenbank des Landes Oberösterreich (JADA) wird voraussichtlich ab Mitte März 2025 möglich sein, bis dahin sind die Abschüsse in gewohnter Weise an die Abteilung Naturschutz zu melden. Ab diesem Zeitpunkt werden auf dieser Seite ebenfalls die Entnahmekontingente angezeigt werden, bis dahin erfolgt die Information über das Erreichen der Kontingente durch Mitteilung an den Oö. Landesfischereiverband und an den Oö. Landesjagdverband.

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