Radon

Radon und seine gesundheitlichen Auswirkungen werden aufgrund des natürlichen Vorkommens oft unterschätzt. Dabei kommt es nahezu überall vor. Mancherorts entstehen auch hohe Konzentrationen. Im Privatbereich schützen Radonvorsorgemaßnahmen bei Neubauten, während in Bestandsgebäuden Radonmessungen angeboten werden. An Arbeitsplätzen im Radonschutzgebiet sind diese Messungen gesetzlich verpflichtend.

Was ist Radon?

Das natürlich vorkommende Edelgas Radon entsteht durch radioaktiven Zerfall aus Uran und ist selbst radioaktiv. Radon kann sich unter ungünstigen Bedingungen in Gebäuden ansammeln. Es ist farb-, geruch- und geschmacklos.

Wo kommt Radon vor?

Uran ist nahezu überall im Erdboden vorhanden und setzt beim radioaktiven Zerfall Radon frei. Bei erhöhtem Urangehalt und durchlässigen Böden kann Radon ungehindert aufsteigen und in Gebäude eindringen. In Oberösterreich ist aufgrund der geologischen Gegebenheiten vor allem im Mühlviertel mit Radon zu rechnen.

Die interaktive Radonkarte (siehe weiterführende Informationen) gibt Aufschluss, in welchen Gemeinden mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit hohen Radonkonzentrationen in Gebäuden zu rechnen ist und informiert über entsprechende Radonschutzmaßnahmen.

Weiterführende Informationen

Wie kommt Radon ins Gebäude?

Radon Eintrittsstellen

Quelle: Land

Als Gas kann Radon mit der Bodenluft durch Spalten und Risse im Fundament in die Raumluft gelangen. Unter Umständen können so in Gebäuden sehr hohe Radonkonzentrationen entstehen. Zum Schutz der Gesundheit sollte eine solche Situation bereits durch Vorsorgemaßnahmen und erforderlichenfalls Sanierung vermieden werden.

Radon als Ursache für Lungenkrebs

Radon und die durch den weiteren radioaktiven Zerfall entstehenden Folgeprodukte gelangen durch die Atmung in die Lunge. Radon als Edelgas wird rasch wieder ausgeatmet. Die Radonfolgeprodukte wie z.B. Polonium und Blei jedoch bleiben in den feuchten Atemwegen haften und schädigen so die oberen Zellschichten des Lungengewebes. Dies führt langfristig zu einem erhöhten Lungenkrebsrisiko. In Österreich werden circa 10 Prozent der Lungenkrebsfälle (das sind etwa 400 Fälle pro Jahr) durch Radon und seine Folgeprodukte verursacht. Die verbleibenden 90 % sind vorwiegend auf das Rauchen zurückzuführen. Das Lungenkrebsrisiko ist umso größer, je höher die Radonkonzentration in der Atemluft ist.

Während sich Radon in der Innenraumluft in Gebäuden anreichert, kommt es im Freien zu einer starken Verdünnung, so dass keine bedenklichen Radonkonzentrationen entstehen.

Ist das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung betroffen?

Bauliche Faktoren wie Unterkellerung und Dichtheit im Fundamentbereich haben den größten Einfluss auf die Radonbelastung in einem Gebäude. Wie hoch die Radonkonzentration in den eigenen Wohn- und Aufenthaltsräumen ist, lässt sich aber nur mit einer Langzeitmessung über sechs Monate feststellen.

Radonmessung

Messinstitute, die Radonmessungen in Privathaushalten anbieten, sind auf der Seite des Bundesministeriums für Klimaschutz unter Ermächtigte Überwachungsstellen für Radon angeführt (siehe weiterführende Informationen).

Aktuell werden Radonmessungen für Privathaushalte vom Bundesministerium für Klimaschutz finanziert und von der Österreichischen Fachstelle für Radon (AGES Linz) kostenlos angeboten. Diese können online beantragt werden (siehe weiterführende Informationen).

Die Messung dauert sechs Monate, üblicherweise beginnend mit Juli oder Jänner. Nach Beauftragung erhalten Sie automatisch Messdetektoren mit einem Fragebogen und einem Informationsblatt. Die Messdetektoren können dann selbst in den Wohnräumen aufgestellt werden. Nach Ablauf der Messperiode sind die Detektoren und der ausgefüllte Fragebogen zur Auswertung an das Messinstitut zurückzusenden.

Weiterführende Informationen

Wie hoch darf die Radonkonzentration im Haus sein?

Grundsätzlich soll die Radonkonzentration in Innenräumen so gering wie möglich sein. Der gesetzlich festgelegte Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) im Jahresmittel.

Was tun, wenn das Messergebnis den Referenzwert überschreitet?

Ist der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) überschritten, wird eine bauliche Sanierung empfohlen. Oft können relativ einfache Maßnahmen Abhilfe schaffen. Die häufigste, weil effektivste und kostengünstigste Sanierungsform ist eine Unterbodenabsaugung wie in der ÖNORM S 5280-3 beschrieben.

Unterstützung erhält man in Österreich von ausgebildeten Fachpersonen für den baulichen Radonschutz. Auch die Abteilung Umweltschutz bietet Beratung und Begleitung bei Radonsanierungen an.

  • Unterbodenabsaugung passiv

    Quelle: Land

  • Grafik Unterbodenabsaugung aktiv

    Quelle: Land

    Unterbodenabsaugung aktiv

  • Maßnahmen zur Radonsanierung

    Quelle: Land

    Maßnahmen zur Radonsanierung

 

Vorsorgemaßnahmen beim Hausbau/Generalsanierung

Vorbeugender Radonschutz ist günstiger, wirksamer und einfacher als nachträgliche Radonsanierungsmaßnahmen. Aus diesem Grund ist die Radonvorsorge auch in der Baugesetzgebung verankert (OIB Richtlinie 3).

Eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile, Anschlüsse und Durchführungen hat beim Radonschutz oberste Priorität.

  • Radondrainage

    Quelle: Land

    Radondrainage

  • Mauerkrägen zur Radonvorsorge

    Quelle: Land

    Mauerkrägen zur Radonvorsorge

 

Das Strahlenschutzgesetz 2020 und die Radonschutzverordnung regeln detailliert den Schutz von Arbeitskräften an Arbeitsplätzen. Betriebe sind verpflichtet, Radonmessungen an Arbeitsplätzen zu veranlassen.

Von dieser Regelung sind folgende Arbeitsplätze betroffen:

  • Spezielle Arbeitsplätze sowie
  • alle Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten (siehe weiterführende Informationen).

In Oberösterreich sind 37 Gemeinden als Radonschutzgebiet in der Radonschutzverordnung ausgewiesen. Es handelt sich dabei um Gebiete, in denen aufgrund der Eigenschaften des Untergrundes mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit hohen Radonkonzentrationen in Innenräumen zu rechnen ist.

Weiterführende Informationen

Welche Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten müssen gemessen werden?

Betroffen sind alle Arbeitsplätze in Erdgeschoß- oder in Kellerräumen von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in Radonschutzgebieten (siehe weiterführende Informationen).

Weiterführende Informationen

Wo kann eine Radonmessung beantragt werden?

Radonmessungen sind bei ermächtigten Überwachungsstellen für Radon (siehe weiterführende Informationen) zu beantragen.

Die Messung dauert sechs Monate, üblicherweise beginnend mit Juli oder Jänner. Nach Beauftragung erhalten Sie automatisch Messdetektoren mit einem Fragebogen und einem Informationsblatt. Die Messdetektoren können dann selbst in den Wohnräumen aufgestellt werden. Nach Ablauf der Messperiode sind die Detektoren und der ausgefüllte Fragebogen zur Auswertung an das Messinstitut zurückzusenden.

Weiterführende Informationen

Welche Verpflichtungen hat ein Betrieb nach einer Messung?

Der festgelegte Referenzwert beträgt 300 Bq/m3 im Jahresmittel. Ergibt die Messung der Radonkonzentration, dass der höchste im Betrieb gemessene Wert unter dem Referenzwert liegt, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Liegt der höchste gemessene Wert jedoch über dem Referenzwert, müssen innerhalb von 18 Monaten Maßnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration durchgeführt und eine erneute Messung beauftragt werden. Oft können relativ einfache Maßnahmen Abhilfe schaffen. Die häufigste, weil effektivste und kostengünstigste Sanierungsform ist eine Unterbodenabsaugung wie unter anderen in der ÖNORM S 5280-3 beschrieben. Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen erhält man in Österreich von ausgebildeten Fachpersonen für den baulichen Radonschutz (siehe weiterführende Informationen).

Liegt der Wert der Kontrollmessung erneut über 300 Bq/m3 muss eine Dosisabschätzung bei einer ermächtigten Überwachungsstellen für Radon (siehe weiterführende Informationen) veranlasst werden. Über die weitere Vorgangsweise informiert die Strahlenschutzbehörde.

Weiterführende Informationen

Gibt es Ausnahmen von der Messverpflichtung?

Ausnahmen sind in § 6 Radonschutzverordnung geregelt.

Von der Messverpflichtung sind beispielsweise ausgenommen:

  • Betriebe, die keine Arbeitskräfte beschäftigen
  • Arbeitsplätze (Erd- oder Kellergeschoß), an denen sich keine Arbeitskraft mehr als 10 Wochenstunden aufhält
  • Arbeitsplätze in privaten Haushalten (z.B. selbstständige Pflegekräfte bzw. PersonenbetreuerInnen)

Ausnahmen von der Messverpflichtung sind der zuständigen Behörde am einfachsten über die Fachanwendung – eRadon im Elektronischen-Daten-Management (EDM, siehe weiterführende Informationen) zur Kenntnis zu bringen. Dort finden sich auch die weiteren Ausnahmegründe.

Weiterführende Informationen

Fachanwendung eRadon zur einfachen Abwicklung

Die Strahlenschutzbehörden aller Bundesländer haben eine österreichweit einheitliche Plattform – eRadon im Elektronischen-Daten-Management (EDM) erarbeitet (siehe weiterführende Informationen). Diese bietet unter anderem folgende Funktionen für eine einfache Abwicklung aller Radonagenden:

  • Meldung von Ausnahmen
  • Download erforderlicher Daten zur Messungsbeauftragung (wie z.B. Radon-Standort-GLN)
  • Überblick über den aktuellen Verfahrensstand
  • Information über weitere notwendige Schritte
  • Terminservice
  • Kontaktinformationen
  • Formlose schriftliche Kommunikation mit der Behörde

Nähere Informationen zur Bedienung finden sich in den nachfolgenden Kurzanleitungen für eRadon.

Weiterführende Informationen

Kurzanleitungen für eRadon

Radon-Förderung

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