Vorsorgemaßnahmen in Grundwasservorrangflächen

Sicherung des Grundwassers als Trinkwasser

Trinkwasser hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Trinkwasser bedeutet jedoch nicht nur die Einhaltung einer bestimmten Qualitätsnorm – der Trinkwasserverordnung – und einer hygienisch einwandfreien technischen Anlage, sondern auch einen entsprechenden vorsorgenden Schutz in Form von Schutz- und Schongebieten.

Die Räume, in denen Grundwasser unter diesen Rahmenbedingungen als Trinkwasser genutzt werden kann, sind jedoch auch für andere Flächennutzungen, die den Schutzzielen entgegenstehen können, von Interesse. Zu nennen sind hier vor allem gewerbliche und industrielle Nutzungen und Standorte zur Rohstoffgewinnung. Ziel der Ausweisung von Grundwasservorrangflächen ist das vorsorgende Sichern von Flächen für die gegenwärtige und künftige Trinkwasserversorgung.

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan thematisiert diese Gefährdungspotenziale für eine Trinkwassernutzung und die damit verbundene Nutzungskonkurrenz. Als Grundlage für wasserwirtschaftliche Regionalprogramme sollen Planungen des Landes Grundwasservorkommen, die für die bestehende und künftige Trinkwasserversorgung von hoher Bedeutung sind, darstellen und mit anderen potenziellen Nutzungen überlagern, um so die allfälligen Konfliktfelder zu identifizieren. In einem weiteren Schritt sollen Maßnahmen zum Schutz dieser Grundwasservorkommen ausgearbeitet und bewertet werden.

Die bestehenden Planungen des Landes zur Ausweisung von Grundwasservorrangflächen an Hand der Leitlinie "Vorrang Grundwasser" decken diese Planungsziele weitestgehend ab, sodass hier die Planungsinteressen des Landes zum vorsorgenden Sichern von Standorten zur Trinkwasserversorgung unmittelbar in die Ausarbeitung von Regionalprogrammen eingebracht werden können. Konkret ist vorgesehen, dass folgende Regelungen zur Anwendung gelangen:

  • Widmung für die Trinkwassergewinnung – Hervorheben des Vorranges der Trinkwasserversorgung gegenüber anderen Nutzungen
  • Einschränkungen bei der Verleihung bestimmter Wasserrechte zum Schutz der Grundwasserüberdeckung und Umsetzung bestimmter Gesichtspunkte bei der Handhabung von Bewilligungstatbeständen
  • Anerkennung wasserwirtschaftlicher Interessen bestimmter Beteiligter

Die NGP-Verordnung definiert den Schutz von Grundwasservorkommen für Zwecke der Trinkwasserversorgung als öffentliches Interesse.
 

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