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Konkrete Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind insbesondere:
- Unterstützung von diskriminierten Personen, insbesondere durch kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung
- Beratung und Information über die durch das Oö. Antidiskriminierungsgesetz gebotenen rechtlichen Möglichkeiten bei Verletzungen des Diskriminierungsverbotes
- Information über Maßnahmen, die zur Vermeidung von Diskriminierungen getroffen wurden sowie Auskunft über bereits geltende Vorschriften zur Antidiskriminierung
- Vorlage von Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot
- Überwachung der Durchführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (zusammen mit dem Oö. Monitoringausschuss)
- Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
- Vernetzung mit den in Betracht kommenden Nichtregierungsorganisationen
Stellungnahmen und Empfehlungen
Die Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zählt ebenso zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle wie die Vorlage von Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot.