Wofür ist die Oö. Antidiskriminierungsstelle zuständig?

Hier erfahren Sie, für welche Anliegen die Oö. Antidiskriminierungsstelle zuständig ist, was wir für Sie tun können und wie Sie am besten mit uns Kontakt aufnehmen. Sie finden hier auch Links zu weiteren Beratungsstellen und Interessenvertretungen.

Holzwürfel mit Zeichen von einem Telefon, einem Brief, und At-Zeichen

Quelle: @Monster Ztudio – stock.adobe.com

 

Die Oö. Antidiskriminierungsstelle ist eine Beratungsstelle für alle Personen, die sich in einer Angelegenheit des Landes Oberösterreich oder einer Gemeinde in Oberösterreich diskriminiert oder belästigt fühlen wegen

  • ihrer ethnischen Zugehörigkeit,
  • ihrer Religion,
  • ihrer Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • ihres Alters,
  • ihrer sexuellen Orientierung,
  • ihres Geschlechts.


Auch Personen, die sich um ein Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnis zum Land Oberösterreich oder einer Gemeinde in Oberösterreich bewerben sowie Landes- oder Gemeindebedienstete können sich an die Oö. Antidiskriminierungsstelle wenden.

Hinweis:

Ausgenommen ist die Ungleichbehandlung und Belästigung von Landes- oder Gemeindebediensteten aufgrund des Geschlechts. In diesem Fall ist die Gleichbehandlungsbeauftragte der Statutarstädte, der Gemeinden oder des Landes Oberösterreich zuständig sind.

Was kann die Oö. Antidiskriminierungsstelle für Sie tun?

Wir bieten unabhängige, weisungsfreie sowie kostenlose Beratung und Unterstützung an. Die Beratung kann anonym und vertraulich in Anspruch genommen werden und unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Oö. Antidiskriminierungsstelle, erfolgt eine Analyse der momentanen Situation bzw. Abklärung der Zuständigkeit.

Sollte sich hier herausstellen, dass die Oö. Antidiskriminierungsstelle nicht für Ihr Anliegen zuständig ist, versuchen wir natürlich Sie an eine geeignete Institution zu verweisen.

Sofern eine Zuständigkeit der Oö. Antidiskriminierungsstelle gegeben ist, informieren wir Sie im nächsten Schritt über (rechtliche und sonstige) Möglichkeiten, die Ihnen in Ihrer Angelegenheit offen stehen.

Wenn Sie daraufhin eine Intervention wünschen, nehmen wir gerne mit der diskriminierenden Stelle oder Person Kontakt auf, um die vorliegende Diskriminierung zu stoppen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Andernfalls unterstützen wir Sie auch gerne bei einer selbstständigen Initiative zur Konfliktlösung bzw. bei der Vermittlung an andere Institutionen.

Aus der nachfolgenden grafischen Darstellung können Sie sich nochmal einen Gesamtüberblick über den Beratungsprozess verschaffen.

Wofür ist die Oö. Antidiskriminierungsstelle nicht zuständig?

Voraussetzung für die Zuständigkeit der Oö. Antidiskriminierungsstelle ist, dass es sich um eine Angelegenheit des Landes Oberösterreich oder einer Gemeinde in Oberösterreich handelt und diese in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fällt.

Folgende Bereiche fallen zum Beispiel nicht in die Zuständigkeit der Oö. Antidiskriminierungsstelle:

 

Bei Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind, ist keine Zuständigkeit der Oö. Antidiskriminierungsstelle gegeben.

Beispiele:

  • Asyl-Angelegenheiten und Aufenthaltsbewilligungen
  • Polizeiwesen
  • Landesverteidigung
  • Universitäts- und Hochschulwesen
  • Justiz

Ebenfalls können wir in privatrechtlichen Angelegenheiten nicht für Sie tätig werden.

Beispiele:

  • Unternehmen in der Privatwirtschaft (Bewerbungen, Auseinandersetzungen mit Führungskräften, Mobbing, etc.)
  • Private Wohnungsvergabe
  • Streit mit Nachbarn
  • Erwachsenenvertretung
  • Familienrechtliche Angelegenheiten (Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, etc.)

Eine Vertretung vor Gericht zur Durchsetzung der Rechte Betroffener durch die Oö. Antidiskriminierungsstelle findet nicht statt.

In diesem Fall vermitteln wir Sie gerne an die beruflichen Interessensvertretungen (z. B. AK, ÖGB) sowie Vereinigungen, die ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung des Diskriminierungsverbots haben und Sie vor Gericht vertreten können, weiter.

Weiterführende Informationen

Wie können Sie uns kontaktieren? 

Wenn Sie Beratung oder Informationen benötigen, können Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail, Brief, persönlich oder mittels unserem Online-Beschwerdeformular an uns wenden. Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Für persönliche Beratung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!

Unsere Büroräumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.


Adresse Oö. Antidiskriminierungsstelle

Amt der Oö. Landesregierung
Oö. Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon: (+43 732) 77 20-117 64
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at

Online-Formular Oö. Antidiskriminierungsstelle

Gerne können Sie auch auf schnellen und bequemen Weg unser Online-Beschwerdeformular zur Einbringung einer Beschwerde wegen Diskriminierung und/oder Belästigung nutzen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, werden wir automatisch über Ihr Anliegen verständigt.
 

Weitere Beratungs- und Anlaufstellen

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: