Seit 2001 enthält das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) einen Grenzwert für PM10, das sind Partikel mit einer Korngröße von unter 10 µm. Seither wurde dieser Grenzwert vor allem im Raum Linz, aber auch an manchen weiteren Orten im oberösterreichischen Zentralraum überschritten.
Über die bis 2009 aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen wurden bereits Statuserhebungen verfasst und in der Folge Maßnahmen umgesetzt (Verordnung LGBl. Nr. 115/2003, das vom Landtag beschlossene 30-Punkte-Programm von 2005 und das Programm nach § 9a IG-L von 2011).
Statuserhebungen und Programme sind regelmäßig zu evaluieren und zu aktualisieren, Statuserhebungen immer dann, wenn sich die Immissions- oder Emissionssituation wesentlich geändert hat.
Der Anlass für die vorliegende Aktualisierung der Statuserhebung für PM10 ist das wieder häufigere Auftreten von belasteten Tagen in den Wintermonaten der Jahre 2010 und 2011 und damit das Überschreiten des Grenzwerts des IG-L an den Messstellen Steyr, Traun und Lenzing, wo es 2007 bis 2009 nicht der Fall war.
In Lenzing wurde der Grenzwert des IG-L im Jahr 2010 überhaupt erstmalig überschritten.
Ursachen der PM10-Belastung
Ein wesentlicher Faktor für das Auftreten hoher PM10-Konzentrationen ist das Auftreten von länger andauerndem Hochdruckwetter in den Wintermonaten.
Bei diesen Wetterlagen, die meist mit großer Kälte in den unteren Luftschichten verbunden ist, treten mehr Emissionen aus Heizanlagen auf. Aus den gasförmigen Schadstoffen Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ammoniak entsteht auch unter solchen Bedingungen im Laufe von mehreren Tagen sogenannter Sekundärstaub. Es handelt sich um Feinstpartikel (PM2,5 und kleiner), die nicht bereits durch die Schwerkraft, sondern nur durch Niederschlag oder starke Durchmischung deponierbar sind.
Die windarmen und niederschlagsfreien Inversionswetterlagen sorgen für die Anreicherung dieser Partikel in den unteren Schichten der Troposphäre. Eine ähnliche Wirkung auf die Feinstaubbildung üben aber auch Südost-Wetterlagen aus, wenn die warme Luftströmung nicht in der Lage ist, bis zum Boden durchzugreifen.
Wetterlagen, die die Feinstaubbildung begünstigten, traten in den ersten drei Monaten der Jahre 2010 und 2011, im Dezember 2010 und im November 2011 sehr häufig auf, was zu der hohen Anzahl von Überschreitungstagen führte.
Die durch diese chemischen Umwandlungsvorgänge entstandene Grundbelastung lag oft großräumig nahe beim Grenzwert von 50 µg/m³. Das heißt, dass es nur mehr einer relativ geringen Zusatzbelastung bedurfte, um den Grenzwert zu überschreiten. Im Gegensatz zu den Jahren vor 2007 traten aber kaum mehr Messwerte über 100 µg/m³ auf. Die Auswirkungen der bisherigen Staubminderungsmaßnahmen bewirkten also noch keine Einhaltung der Grenzwerte, aber bereits eine deutliche Reduktion der Belastung.
Nähere Untersuchungen der Staubzusammensetzung und Herkunft ergaben gegenüber dem bisherigen Kenntnisstand nichts Neues. Den Hauptanteil am Feinstaub bilden nach wie vor Sekundärstäube, die sich aus Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Ammoniak gebildet haben. An zweiter Stelle kommen etwa zu gleichen Teilen Partikel aus dem Straßenverkehr und der Verbrennung von festen Brennstoffen.
Sanierungsgebiete
Sanierungsgebiet im Sinne des IG-L ist das Bundesgebiet oder jener Teil des Bundesgebietes, in dem sich die Emissionsquellen befinden, für die in einem Programm gemäß § 9a Maßnahmen festgelegt werden können. In der Statuserhebung ist ein voraussichtliches Sanierungsgebiet auszuweisen.
Auf Grund der Überschreitungen des Grenzwerts des IG-L an der Station Traun in beiden Jahren 2010 und 2011 und Überschreitung des EU-Grenzwerts 2010 muss das Sanierungsgebiet Linz/Steyregg um Teile der Gemeindegebiete von Traun, Leonding und Pasching erweitert werden.
Die bereits im Programm § 9a IG-L festgelegten Sanierungsgebiete Wels-Zentrum und Autobahn A1 bleiben unverändert.
In Steyr und Lenzing wurde 2010 der IG-L-Grenzwert zwar mit 29 bzw. 26 Tagen über 50 µg/m³ der IG-L-Grenzwert überschritten, der EU-Grenzwert aber eingehalten. 2011 wurden beide Grenzwerte eingehalten. Da außerdem Sanierungsmaßnahmen erst ab 36 Überschreitungstagen zu veranlassen wären, ist die Ausweisung eines Sanierungsgebiets hier nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen