Das Immissionsschutzgesetz-Luft enthält Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten, so ist vom Landeshauptmann eine Statuserhebung zu erstellen. Gegenstand der Statuserhebung ist eine Darstellung der Immissionssituation, die Beschreibung der meteorologischen Situation, die Feststellung und Beschreibung der in Betracht kommenden Emittenten samt einer Abschätzung ihrer Emissionen und letztlich die Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes, in welchem gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen sein werden.
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