Das Wasserrecht stellt den rechtlichen Rahmen dar, um:
- eine rechtmäßige und geordnete Nutzung unserer Wasserressourcen durch die Genehmigung und Überprüfung von Anlagen zur Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieerzeugung und Materialgewinnung sicherzustellen
- einen gerechten und rechtsverbindlichen Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen Einzelner (Bürger, Betriebe, Organisationen) und den Interessen der Allgemeinheit am Wasserschatz zu gewährleisten
- für den Schutz unserer Wasserversorgungsanlagen durch die rechtsverbindliche Festlegung von Schutzgebieten und Schongebieten zu sorgen
- die Wasserverbände bei der Verfolgung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben und Zielsetzungen zu unterstützen
- belastete Gewässer durch rechtsverbindliche Sanierungsprogramme zu sanieren
- Gewässergrundstücke für den Gemeingebrauch, für den Hochwasserabfluss, zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer und zur Erholung der Bevölkerung erhalten zu können.