Bei der Verwaltung des öffentlichen Wassergutes handelt es sich grundsätzlich um eine privatrechtliche, im Auftrag des Bundes dem Landeshauptmann übertragene Verwaltung von Liegenschaften. Diese Grundstücke sind in der Regel wasserführend, können jedoch auch verlassene Bette ehemals öffentlicher Gewässer sein.
Eigentümer solcher Grundstücke ist die Republik Österreich.
Im Unterschied zu öffentlichen Gewässern (§ 2 Wasserrechtsgesetz) ist unter öffentlichem Wassergut (§ 4 Wasserrechtsgesetz) nicht das Wasser selbst, sondern ausschließlich die Grundfläche zu verstehen.
Der Verwalter des öffentlichen Wassergutes ist organisatorisch in der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht angesiedelt.
Für die Donau wurde die via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH, Donau-Ciy-Straße 1, 1220 Wien und für den Attersee, den Traunsee und den Hallstättersee, die Österreichische Bundesforste AG, Pummergasse 10 - 12, 3002 Purkersdorf gesetzlich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes eingesetzt.
Wer Interesse an Grundstücken des ÖWG hat (Pacht, Kauf), bauliche Anlagen plant, die auf bzw. in der Nähe von Grundstücken des ÖWG gelegen sind, wendet sich an den Verwalter des öffentlichen Wassergutes.
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