Beim Prozess der Kompostierung wird pflanzliches CO2 langfristig in Humus gebunden. Die in Oberösterreichs Kompostierungsanlagen hergestellten Komposte werden vorwiegend regional zur Bodenverbesserung und als Sekundärrohstoff in der Landwirtschaft eingesetzt.
In den letzten Jahren, wurden aber auch immer mehr Komposte zur Herstellung von verschiedensten Erdenmischungen wie z.B. Blumenerde, Rasenerde, Pflanzerde etc. verwendet. Dadurch konnte insbesondere bei Blumenerden der Einsatz von Torf reduziert werden.
Um sicher zu stellen, dass nur hochwertige Komposte als Produkt "In Verkehr gebracht" bzw. als Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden, regelt die Österreichische Kompostverordnung (BGBl. Nr. 292/2001) sowohl jene Abfälle, welche zur Kompostierung eingesetzt werden dürfen, als auch die Qualitätsanforderungen an die Komposte. Demnach können Komposte je nach ihren Inhaltsstoffen als Qualität A+, A oder B deklariert werden. Nähere Infos zum Einsatz von Komposten der jeweiligen Qualitätsklassen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“. Komposte, welche aus eigenen Bioabfällen im Hausgarten Link Hausgartenkompostierung hergestellt werden, unterliegen nicht den Bestimmungen der Kompostverordnung!
Weiterführende Informationen
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Kompostverordnung (BGBl. Nr. 292/2001)
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Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen
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