Zum Schutz vor Donauhochwasser gewährt der Bund nach dem Wasserbautenförderungsgesetz eine Förderung von 50 %. Vom Land Oberösterreich werden 30 % gefördert und der Beitrag des örtlichen Interessenten (jeweiliger Absiedler) beträgt 20 %. Basis der Förderung ist der gutachterlich ermittelte Bauzeitwert der jeweiligen Gebäude sowie Abbruchkosten zzgl. Entsorgungs- und Rekultivierungskosten.
Absiedelungen Eferdinger Becken Modul 1
Die Umsetzung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes im Bereich des Eferdinger Beckens war Bestandteil der nach dem Juni-Hochwasser 2013 zwischen Bund und Land abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz.
In einem ersten Schritt wurde im Eferdinger Becken im Oktober 2013 eine Absiedelungszone (Modul 1) festgelegt, wo insbesondere aufgrund der Wassertiefe, der Fließgeschwindigkeit, der mangelnden technischen Schützbarkeit und der schlechten Evakuierbarkeit kein technischer Hochwasserschutz in Form von Dämmen, Mauern oder mobile Wänden umgesetzt werden konnte. In dieser Absiedelungszone, die im Flächenwidmungsplan als "Schutzzonen Überflutungsgebiet" ausgewiesen ist, waren ausschließlich Absiedelungen förderbar.
Innerhalb der ausgewiesenen Absiedelungszone haben die EigentümerInnen von 149 Liegenschaften ein Förderungsangebot für eine freiwillige Absiedelung erhalten. Davon haben sich die EigentümerInnen von 71 Liegenschaften dafür entschieden die Absiedelungsangebote anzunehmen. Alle 71 Förderfälle wurden mittlerweile vollständig umgesetzt, sodass auch die Förderungen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz ausbezahlt werden konnten.
Absiedelungen Eferdinger Becken Modul 2
Außerhalb der festgelegten Absiedelungszonen des Modul 1 wurde in der Gemeinde Walding, im Rahmen des Generellen Projekts, ein weiteres Gebiet als Absiedelungszone definiert, wo ausschließlich Absiedelungen gefördert werden können.
Innerhalb dieser neu beschlossenen Absiedelungszone (Modul 2), die im Flächenwidmungsplan ebenfalls als "Schutzzonen Überflutungsgebiet" ausgewiesen ist, haben die EigentümerInnen von vier Liegenschaften ein Förderungsangebot für eine freiwillige Absiedelung erhalten. Die EigentümerInnen von drei Liegenschaften haben sich dafür entschieden die Absiedelungsangebote anzunehmen und ein Absiedelungsangebot wurde abgelehnt.