Der Europäische Sozialfonds (ESF) besteht seit 1957 und gilt als das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union für die Bereiche Sozialpolitik und Beschäftigung. Die Mittel aus dem ESF werden zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebotes und für eine Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes eingesetzt. Die Maßnahmen sollen die Beschäftigungs- sowie Bildungschancen in der Europäischen Union und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU fördern.
Das Land Oberösterreich wird in der laufenden Förderperiode des ESF Aktivitäten unterstützen, die zur Förderung der sozialen Eingliederung von vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten oder ausgrenzungsgefährdeten Personen dienen. Dabei ist es oberstes Ziel, die Armutsgefährdung durch gezielte Angebote zur Arbeitsmarktintegration zu bekämpfen und die Existenzsicherung durch adäquate Unterstützung zu gewährleisten.
Wer wird gefördert?
Die Finanzmittel aus dem ESF werden an öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner vergeben, welche im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Durch die Bewerbung auf einen aktuellen Projektaufruf oder Antrag in einem Förderprogramm können auch Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen Fördermittel aus dem ESF beantragen.
Privatpersonen ist es nicht möglich, einen Förderantrag zu stellen, allerdings profitieren sie am ESF durch die Teilnahme an geförderten Projekten und Förderprogrammen.