Kontrollen und Beratungen
Kontrollen und Beratungen erstrecken sich auf den technischen Arbeitsschutz und bei der Beschäftigung von familienfremden Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern auch auf das Arbeitsvertragsrecht und den Verwendungsschutz.
- Der technisch-hygienische Arbeitsschutz legt Mindestanforderungen für Maschinen und Geräte, Gebäude und bauliche Anlagen sowie für den Zustand der Elektroinstallationen fest.
- Das Arbeitsvertragsrecht und der Verwendungsschutz umfassen insbesondere Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit sowie Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote für Jugendliche, für Lehrlinge und im Rahmen des Mutterschutzes. In diesem Zusammenhang werden auch Dienstwohnungen, Aufenthaltsräume, sanitäre Anlagen sowie Art und Zustand der Persönlichen Schutzausrüstungen überprüft.
Darüber hinaus ist die Land- und Forstwirtschaftsinspektion für sicherheitstechnische Gutachten im Zuge von Lehrbetriebsanerkennungen zuständig.
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist bemüht bereits bei der Errichtung von anzeige- und baubewilligungspflichtigen landwirtschaftlichen Wirtschaftsbauten die Einhaltung der Bestimmungen des Landarbeitsgesetztes sicherzustellen. Sicherheitstechnische Stellungnahmen im Rahmen des Bauverfahrens verhindern teure Umbauten wenn diese Gebäude als Arbeitsstätten genutzt werden.
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