Invasive Art Signalkrebs
Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2022 wurde eine Genehmigung nach Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (L 317/35) im Zusammenhang mit einer Managementmaßnahme nach Art. 19 dieser Verordnung erteilt.
Es handelt sich hierbei um ein vorübergehendes Forschungsprojekt (Befristung bis 31. Dezember 2026) mit dem Zweck wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen. Gemäß Artikel 8 Abs. 7 der Verordnung werden folgende Angaben öffentlich bekannt gemacht:
Betroffene invasive gebietsfremde Art: Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)
Anzahl der betroffenen Exemplare: 25.000 Exemplare jährlich
Zweck: Transport und vorübergehende Hälterung im Rahmen eines Forschungsprojektes
Code der Kombinierten Nomenklatur nach der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87: 03061910
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