Fischereilizenz

Die Fischereilizenz ist die schriftliche oder elektronische Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters zur Ausübung des Fischfangs in einem bestimmten Gewässer.

Die Lizenz (schriftliche bzw. elektronische, privatrechtliche Bewilligung zur Ausübung des Fischfangs) hat den Namen der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters (Fischereiberechtigte, Pächterinnen und Pächter, Verwalterinnen und Verwalter) und des Lizenznehmers oder der Lizenznehmerin, die Bezeichnung des betreffenden Fischwassers und die zulässigen Fangmittel, Beginn und Ende der Gültigkeit der Bewilligung, das Datum der Ausstellung und die handschriftliche oder elektronische Unterschrift der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters zu beinhalten.

Die Fischerlegitimationen (Fischerkarte samt Einzahlungsnachweis der oö. Jahresfischerkartenabgabe, Gastfischerkarte, Lizenz) sind bei Ausübung des Fischfanges stets mitzuführen.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss, fischen. 

Körperlich und/oder psychisch beeinträchtigte Personen ohne Fischerkarten dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson, die zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist, fischen, wobei Behindertenpass bzw. ein entsprechendes ärztliches Attest mitzuführen ist.

Das Erfordernis der Lizenz entfällt, wenn die Bewirtschafterin/der Bewirtschafter des betreffenden Gewässers den Fischfang selbst ausübt oder der Fischfang in unmittelbarer Begleitung der Bewirtschafterin/des Bewirtschafters ausgeübt wird.
 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: