Fischereischutzprüfung

Die Fischereischutzprüfung ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.

Die Prüfungskommission besteht aus einer oder einem rechtskundigen Bediensteten des Amtes der Oö. Landesregierung im Vorsitz und einem weiteren Mitglied, das fachkundig sein muss. Die Prüfungszulassung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsortes mit Bescheid. Als Frist für das Einlangen der Anmeldung sind der 15. Oktober für den Herbsttermin und der 15. April für den Frühjahrstermin festgelegt. Die Prüfungen selbst finden jedes Jahr im Juni und Dezember statt. 

 

Voraussetzungen

Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die

  • das 19. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fischerkarte sind.

Amtliche Fischerlegitimationen aus anderen Bundesländern werden anerkannt.

 

Dem Antrag sind

  • ein Nachweis über den mindestens dreijährigen Besitz der Fischerkarte (Fotokopie der Fischerkarte) und die Einzahlungsnachweise betreffend die Entrichtung der Jahresfischerkartenabgabe (§ 17 Abs. 1 Oö. Fischereigesetz) bzw. beim Besitz einer Fischerkarte aus einem anderen Bundesland die etwaig erforderlichen Einzahlungsnachweise.

anzuschließen.

 

Formular

Gebühren

Prüfungsgebühren

Fischereischutzprüfung 125 Euro

 

Stempelgebühren

  • Online-Antrag 8,60 Euro und 2,30 Euro je Beilage
  • Antrag auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail 14,30 Euro und 3,90 Euro je Beilage
  • Zeugnis 14,30 Euro

 

Verwaltungsabgaben

Zeugnis 6 Euro

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: