Der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionalen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung in einer sich durch den Klimawandel verändernden Umwelt.
Unter "Wald" versteht man eine mit forstlichem Bewuchs bestockte Grundfläche, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1000 m² und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.
Ziel des Forstgesetzes ist die Erhaltung des Waldes und des Waldbodens. Durch eine entsprechende Waldbehandlung soll die Produktionskraft des Waldbodens erhalten bleiben und seine Wirkung nachhaltig gesichert sein.
Weiterführende Informationen
- Forstgesetz 1975 .
- Waldbrand-Pauschaltarifverordung .
- Oö. Waldteilungsgesetz .
- Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 .
- Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002 .
- Forstliche Kennzeichnungsverordnung .
- Forstschutzverordnung .
- Pflanzenschutzverordnung 2019 .
- Schutzwaldverordnung .
- Verordnung über den Bundeszuschuss zur Waldbrandversicherung .
- Verordnung über den Waldentwicklungsplan .
- Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung .
- ForstG-Gefahrenzonenplanverordnung .
- Verordnung über raschwüchsige Baumarten .
- Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen .