Nach der vom Land Oberösterreich und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Auftrag gegebene Studie "GVO-freie Bewirtschaftungsgebiete: Konzeption und Analyse von Szenarien und Umsetzungsschritten" von Dipl.-Ing. Werner Müller stellen GVO-freie Zonen den einzigen Lösungsansatz dar, der in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Österreichs eine langfristige Sicherheit in der Problematik der Koexistenz gewährleisten kann.
Mit der Änderung der Freisetzungsrichtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 wurde den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) insbesondere aus folgenden Gründen
a) umweltpolitische Ziele;
b) Stadt- und Raumordnung;
c) Bodennutzung;
d) sozioökonomische Auswirkungen;
e) Verhinderung des Vorhandenseins von GVO in anderen Erzeugnissen;
f) agrarpolitische Ziele;
g) öffentliche Ordnung
in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.
An der Umsetzung dieses Selbstbestimmungsrechts beim Anbau von GVO im Gentechnikgesetz des Bundes und dem Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 wird intensiv gearbeitet.