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Der Oö. Monitoringausschuss erstellt gemeinsam mit der Oö. Antidiskriminierungsstelle Empfehlungen und gibt Stellungnahmen ab.
Diese beziehen sich auf Gesetze des Landes Oberösterreichs, bei denen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden muss.