Tierkörperverwertung und tierische Nebenprodukte

Der Veterinärdienst überwacht die Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen sowie die Verwertung tierischer Nebenprodukte.

Einer lückenlosen Entsorgung von Tierkadavern und tierischen Abfällen kommt in Bezug auf die Verhinderung von Seuchenausbrüchen und zur Erhaltung unserer wertvollen Trinkwasserreserven eine enorme Bedeutung zu.

Durch die strengen gesetzlichen Vorgaben kann diese wichtige Aufgabe für das Gesundheitswesen bestmöglich erfüllt werden.
 
In Oberösterreich ist die Entsorgung von tierischen Abfällen (z.B. von Schlachthöfen) und Tierkörpern durch die Oö. Tiermaterialienverordnung, LGBl.Nr.43/2004, geregelt. Dies besagt, dass alle Abfälle tierischen Ursprungs sowie alle toten Tiere (auch Katzen und Hunde!) über die vom Land Oberösterreich koordinierten Entsorgungseinrichtungen für Menschen, Tiere und Umwelt unschädlich zu beseitigen sind.

Dazu stehen 142 Sammelstellen (Gemeindetonnen) sowie 3 überregionale Sammelstellen (in Linz, Neustift im Mühlkreis und Schenkenfelden) zur Verfügung, wobei der Transport mittels Spezialfahrzeugen und eigens geschultem Personal erfolgt.

 

Sammelstellen in Oberösterreich:

Wie die Tierkörperentsorgung in ihrer persönlichen Wohngemeinde organisiert ist und wer zur Abholung verständigt werden muss, erfahren Sie beim zuständigen Gemeinde- oder Stadtamt.

In den meisten Fällen werden die toten Tiere direkt von den Bauernhöfen, vom Haushalt der Heimtierbesitzer, oder den tierärztlichen Praxen abgeholt. Das unkontrollierte "Beerdigen" von Nutztieren, aber auch von Heimtieren ist verboten. Falls ein Tierbesitzer die würdevolle Einäscherung seines verstorbenen Lieblingstieres wünscht, kann das an einem behördlich genehmigten Tierfriedhof erfolgen.

Die Übernahme der Abfälle ist kostenpflichtig, die anfallenden Kosten sind in der Oö. Tiermaterialverordnung, LGBl. Nr.43/2004, geregelt.
Die zentrale Rolle spielt die Tierkörperverwertungsanlage in Regau.

Durch den dort vorgenommenen Entzug von Wasser aus dem organischem Material während eines Sterilisierungsprozesses, wird in seuchensicherer Weise das Produkt für die anschließende Verfeuerung gewonnen (Tiermehl). Dabei werden durch die Einwirkung von 133° Celsius für die Dauer von 20 Minuten bei einem Druck von 3 bar auch die gefährlichsten und widerstandsfähigsten Keime mit Sicherheit abgetötet.

Die endgültige und vollständige Beseitigung durch Verbrennen bei Temperaturen um 1000° Celsius erfolgt dann in verschiedenen Einrichtungen (Kraftwerken, etc.), wobei die in der organischen Masse enthaltene Energie (entspricht Braunkohle) sinnvoll genutzt wird.

Durch diese Vorgangsweise wird sichergestellt, dass kein Tiermehl mehr in die Futtermittelkette der Tiere gelangen kann. Eine Verschleppung von möglichem BSE-Material wird auf diese Weise lückenlos unterbunden.

Rechtliche Informationen:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: