Die Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen sieht den Respekt vor der Würde der Tiere als ihr zentrales Anliegen. Wenn sie in menschlicher Obhut gehalten werden, stellen daher ihre besonderen Bedürfnisse und Ansprüche das einzige Bewertungskriterium dar.
Es ist somit unsere Aufgabe, in Gutachten den Tierschutz gesamtheitlich zu betrachten und für die anderen Abteilungen des Landes problemlösungsorientiert darzustellen.
Wir bemühen uns um die Umsetzung und Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen in allen Anlassfällen und insbesondere im Rahmen der uns aufgetragenen Kontrollen, die folgende Bereiche betreffen:
Landwirtschaftliche Nutztiere:
- Tierhaltung am landwirtschaftlichen Betrieb
- Tiertransport
- Tierschutz bei der Schlachtung
Gewerbliche Tierhaltungen:
- Tierheime
- Tiergärten und Zoos
- Zirkusse und Veranstaltungen mit Tieren
Es ist uns wichtig, dass die von den Bestimmungen betroffenen Tierhalter und Marktbeteiligungen über die Anforderung und besonders über deren bevorstehende Änderungen rechtzeitig informiert sind. Zu diesem Zweck unterstützen wir deren Vertretungen mit entsprechenden Veröffentlichungen wie Zeitungsartikeln oder Vorträgen.
Erste Ansprechpartner bei Verdacht auf ein Tierschutzvergehen sind die Polizei und die Bezirksverwaltungsbehörden. Wir in der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen stehen für allgemeine Anfragen zur Tierhaltung zur Verfügung. Die Abteilung Gesundheit gibt Auskunft in tierschutzrechtlichen und die Abteilung Verkehr in tiertransportrechtlichen Fragen. Unabhängig davon setzt sich die Tierschutzombudsstelle für die Interessen des Tierschutzes ein.
Bei Verdacht auf Tierschutzvergehen: