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Besonders Frauen mit Behinderungen sind im Laufe ihres Lebens besonders oft von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt betroffen.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Österreich verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen.
Dazu sind Initiativen notwendig:
- Es braucht Beratungsstellen und psychosoziale Dienste für Frauen mit Behinderungen.
- Für ein selbstbestimmtes Leben braucht es Strategien und Maßnahmen, die die Selbstbestimmung im Leben von behinderten Frauen ermöglichen.
- Ihre Interessen müssen eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt vertreten werden können.
- Für viele Frauen mit Behinderungen ist ein selbstbestimmtes Leben nur mit Persönlicher Assistenz möglich, diese muss in Österreich endlich flächendeckend umgesetzt werden.
Der Oö. Monitoringausschuss unterstützt Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt.