Um eine nachhaltige Bewirtschaftung des Thermalwasservorkommens zu erreichen und damit auch die Nutzung des Thermalwassers als wichtigen Wirtschaftsfaktor zu sichern, sind von Bayern und Österreich bilateral entwickelte und auf beiden Seiten angewandte Beurteilungsgrundlagen erforderlich. Diese wurden u.a. mit der Erstellung eines numerischen Thermalwassermodells geschaffen. Dieses Modell wurde erstmals 1998 auf Grundlage der damaligen hydrogeologischen Kenntnisse erstellt.
Auf Grund neuer Erkenntnisse zur Hydrogeologie des Thermalwasservorkommens war es erforderlich, das bestehende numerische Thermalwassermodell aus dem Jahr 1998 zu ersetzen. Dazu wurde von der Expertengruppe Thermalwasser, eingerichtet von der Ständigen Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag, die Erstellung eines thermisch-hydraulisch gekoppelten 3D Thermalwassermodells beauftragt. In der Veröffentlichung zu diesem Modell sind die gegenwärtigen Vorstellungen zur Hydrogeologie des Thermalwasservorkommens, die Ergebnisse der numerischen Modellierung sowie die vorgesehene Anwendung des Modells bei der Bewirtschaftung des Thermalwasservorkommens in verkürzter Form dargelegt.
Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen zeigten, dass das nutzbare Thermalwasserdargebot deutlich geringer ist als ursprünglich angenommen. Von besonderer Bedeutung ist daher eine sparsame Verwendung des Thermalwassers und eine genaue Prüfung des Bedarfes. Dieses Wasservorkommen ist sowohl in seiner Ergiebigkeit als auch in seiner Beschaffenheit für die Zukunft weitestgehend zu erhalten und bestmöglich zu schützen.
Bei sämtlichen neuen wasserrechtlichen Bewilligungen bzw. Genehmigungen von Thermalwasserentnahmen bzw. Thermalwasserreinjektionen im Bereich des Thermalwasservorkommens im niederbayerisch-oberösterreichischen Molassebecken sind Berechnungen mittels dieses 3D-Thermalwassermodells durchzuführen.
Mit dem Modell können die Auswirkungen bestehender und geplanter Entnahmen auf die Thermalwasserverhältnisse und bestehende Nutzungen nachgebildet bzw. prognostiziert werden. Es stellt somit neben der Beweissicherung ein wichtiges Instrument bei der wasserrechtlichen Begutachtung in Bayern und Oberösterreich dar und wird von beiden Seiten gleichermaßen angewandt und anerkannt.