Der Landtag hat als erster Gesetzgeber Österreichs sowohl ein Modell für die Berechnung der internen Folgekosten (jene für die Verwaltung), als auch eines für die externen Folgekosten entwickelt. Das Modell für die Berechnung der externen Folgekosten wurde in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen erarbeitet. Es wurde erstmals beim Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 angewendet und wird - ebenso wie das Modell für die Berechnung der internen Folgekosten - ständig weiterentwickelt.