Für gewerbliche Betriebsanlagen ist Ihre jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat zuständig, in allen übrigen Fällen das Amt der Oö. Landesregierung.
Voraussetzungen
Tätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Vollschutzröntgeneinrichtungen (z.B. Gepäck- , Lebensmittelröntgen, RFA), die Verwendung von mobilen Röntgenfluoreszenzanalysegeräten (RFA), der Einsatz von radioaktiven Quellen (z.B. für Füllstand, Dichte, Dicke, Flächengewicht) und auch die Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen, insbesondere hoch radioaktiven umschlossenen Quellen, benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Strahlenanwendungsräume für z.B. Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen oder ggf. Röntgengeräten benötigen vor der Errichtung eine Bewilligung (Errichtungsbewilligung).
Bauartbewilligte Geräte besitzen mit dem Bauartschein bereits eine Bewilligung. Der Betrieb eines solchen Gerätes muss nun der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Dem formlosen, schriftlichen Antrag auf Bewilligung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Strahlenschutzmessgutachten in Anlehnung an ÖNORM S 5265
- Strahlenschutzbauzeichnung
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Technische Daten für Behälter, radioaktive Quelle bzw. Röntgengerät und weitere Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung, Strahlenquellenzertifikat)
- Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff (bei Lagerung)
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
- Arbeitsanweisungen
- Für gefährliche Strahlenquellen:
- Nachweis der Entsorgung bzw. Rücknahme (Versicherung oder Bankgarantie, Rücknahmevereinbarung)
- Sicherheitsanalyse
- Notfallplan und Alarmierungsplan
Dicke-, Dichte-, Flächengewichtsbestimmung, Füllstandkontrolle, Fremdkörpersuche, Gepäckröntgengeräte (ohne Bauartzulassung), …
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufstellungsplan
- Detailplan der Ausführung der Anlage (Abschirmungen, etc.)
- Technische Daten für Behälter, radioaktive Quelle bzw. Röntgengerät und weitere Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung, Strahlenquellenzertifikat)
- Strahlenschutzmessgutachten
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
- ggf. Maßnahmen gegen einen unbefugten Zugriff bei der Lagerung (z.B. Alarmanlage)
- ggf. spezielle Arbeitsanweisungen für die Tätigkeit
- Für gefährliche Strahlenquellen:
- Nachweis der Entsorgung bzw. Rücknahme (Versicherung oder Bankgarantie, Rücknahmevereinbarung)
- Sicherheitsanalyse
- Notfallplan und Alarmierungsplan
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufstellungsplan
- Detailplan der Ausführung der Anlage (Abschirmungen, etc.)
- Technische Daten: Type Röntgengerät und Röntgenröhre, Seriennummern
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
- Strahlenschutzmessgutachten
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Technische Daten für Behälter, Quelle und weitere Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung)
- Strahlenschutzgutachten in Anlehnung an. ÖNORM S 5265
- Nachweis der Entsorgung bzw. Rücknahme (Versicherung oder Bankgarantie, Rücknahmevereinbarung)
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
- Sicherheitsanalyse
- Notfallplan und Alarmierungsplan
- Maßnahmen gegen einen unbefugten Zugriff
- (spezielle Arbeitsanweisungen für die Tätigkeit)
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Verwendung im Betrieb oder auch außerhalb
- Technische Daten: Type Röntgengerät und Röntgenröhre, Seriennummern
- Strahlenschutzmessgutachten
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)