Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren gemäß dem Strahlenschutzgesetz 2020
Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und die Ausübung einer Tätigkeit, wie z.B. der Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen, benötigen eine behördliche Bewilligung (§§ 15, 16 und 17 StrSchG 2020). Ohne aufrechte Bewilligung dürfen derartige Tätigkeiten nicht durchgeführt werden. Nachstehend wird nur auf jene Verfahren näher eingegangen, die in der Zuständigkeit des Landeshauptmannes liegen.
Zu Beginn eines Bewilligungsverfahrens steht der schriftliche Antrag bei Ihrer jeweils zuständigen Stelle. Diesem Antrag sind je nach Tätigkeit nachstehende Antragsunterlagen beizulegen, um eine rasche Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.
Medizin |
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 43 E-Mail: us.post@ooe.gv.at |
---|---|
Technik (nicht-medizinischer Bereich) |
Für gewerbliche Betriebsanlagen: Ihre jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. jeweils zuständiger Magistrat |
In allen übrigen Fällen: Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 43 E-Mail: us.post@ooe.gv.at |
|
Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich |
Prüfung des bautechnischen Strahlenschutzes gemäß ÖNORM S 5214-1 Kärntnerstraße 10-12 Telefon: (+43 732) 77 20-145 43 4021 Linz E-Mail: us.post@ooe.gv.at |
Patientendosis, Qualitätssicherung (Konstanzprüfung), Sicherheitsanalyse und Notfallplanung
- Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik (Konstanzprüfung).
- Patientendosis, Arbeitsanweisungen, diagnostische Referenzwerte und Leitfäden Radiologie.
- Sicherheitsanalyse und Notfallplanung.
Häufige Fragen
Der Behörde ist die Beendigung einer Tätigkeit zu melden.
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Weitergabe bzw. Entsorgung der Röntgeneinrichtungen
- Entsorgung der radioaktiven Stoffe und umschlossenen Quellen
Hinweis: Auf die Aufbewahrungspflichten der Dosimeterauswertungen, Ärztliche Untersuchungszeugnisse, Patientendosisaufzeichnungen, Qualitätssicherungsunterlagen, etc. wird hingewiesen.
Zu Beginn eines Bewilligungsverfahrens steht der schriftliche Antrag bei Ihrer jeweils zuständigen Stelle (siehe Link Zuständige Stellen). Diesem Antrag sind je nach Tätigkeit bestimmte Antragsunterlagen beizulegen (siehe Link Voraussetzungen und erforderliche Antragsunterlagen je nach Tätigkeit).
Nach Einlangen des Antrags wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Im Zuge dessen wird Ihr Projekt erörtert und werden Voraussetzungen für die Bewilligung festgelegt (z.B. in der Röntgendiagnostik zu folgenden Themen: Bewilligungsumfang, Nutzstrahlrichtungen, Kennzeichnungen, Strahlenschutzmaßnahmen, Qualitätssicherung, spezielle situationsbedingte Auflagen).
Nach der abgeschlossen Bewilligungsverhandlung wird Ihnen der entsprechende Bescheid zugestellt.
Weiterführende Informationen
In regelmäßigen Abständen sind von Amtswegen behördliche Überprüfungen durchzuführen. Hierbei wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Bescheidauflagen überprüft. Dies umfasst unter anderem folgende Themen: Fortbildungsnachweise, Dosimeterauswertungen, Betriebsauslastung, Qualitätssicherung, Patientendosis und diagnostische Referenzwerte.