Nuklearmedizin

Voraussetzungen

Die Errichtung von nuklearmedizinischen Einrichtungen (Institute/Ordinationen) und die Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.

Antragsunterlagen für die Errichtung

  • Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5224 und ggf. ÖNORM S 5212
  • Grundrissplan mit eingezeichneten Einrichtungsgegenständen und umgebenden Räumlichkeiten
  • Beschreibung der Räumlichkeiten inkl. Ausstattung
  • Beschreibung der erforderlichen Aufbewahrungseinrichtungen, wie z.B. Tresore, Strahlenschutztische, Werkbänke und Behälter gemäß ÖNORM S 5225 
  • Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang (Verwendung von Radionukliden, Aktivitäten, Verwendungsdauer (Aktivitäts-Zeit-Produkt / Woche), lüftungstechnische Angaben, Arbeitsplatztypen, …)
  • Betriebskonzepte:
    • Lagerung
    • Entsorgung
    • An- und Ablieferung radioaktiver Stoffe
  • gegebenenfalls Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
  • Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten für einen allfälligen Probebetrieb
    • Aus- und Fortbildungsnachweise 

Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit

  • detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
  • Strahlenmessgutachten gemäß ÖNORM S 5226 und gegebenenfalls gemäß ÖNORM S 5214-1
  • Unterfertigte Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau mit eingezeichneten Einrichtungsgegenständen sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen

(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und seither keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)

  • Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang (Verwendung von Radionukliden, Aktivitäten, Verwendungsdauer (Aktivitäts-Zeit-Produkt / Woche), lüftungstechnische Angaben, Arbeitsplatztypen, …)
  • Betriebskonzepte:
    • Lagerung
    • Entsorgung
    • An- und Ablieferung radioaktiver Stoffe
    • Dekontamination
    • Reinigung
  • gegebenenfalls Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
  • gegebenenfalls Angaben zu Ableitungen und zu radioaktiven Abfällen hinsichtlich
    • Art und durchschnittliche Menge pro Jahr,
    • der enthaltenen Radionuklide sowie deren Aktivitätskonzentrationen,
    • der vorgesehenen Beseitigung,
    • einer allfälligen temporären Lagerung
  • Eichnachweise der Strahlenmessgeräte (Kontaminations- und Dosisleistungsmessgeräte; Aktivimeter) 
  • Ermittlung des Inkorporationsindexes
  • Ermittlung der Entlassungsaktivitäten
  • Patientenmerkblätter
  • Angaben über umschlossene radioaktive Quellen (bspw. für Kalibrierung und Qualitätssicherung)
  • Abnahmeprüfprotokolle
  • Erforderlichenfalls vertragliche Vereinbarung mit einem Medizinphysiker
  • Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise

(falls bereits benannt, kann dies entfallen)

Bezüglich der erforderlichen Antragsunterlagen für Röntgengeräte in der Nuklearmedizin wird auf das Kapitel Radiologie (Fachärzte, Röntgeninstitute) verwiesen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: