Voraussetzungen
Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen (Kleinbild- und Panoramaröntgen, Volumentomograph) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume/Ordinationen sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.
Antragsunterlagen
- Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
- Strahlenmessgutachten gemäß Pkt. 5 ÖNORM S 5214-1*
(falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
- Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung
- Abnahmeprüfprotokolle (inkl. Monitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
- Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau sowie Nutzung der angrenzenden Räume
(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
(falls bereits benannt, kann dies entfallen)
* Strahlenmessgutachten können bei der akkreditierten Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden überprüft:
- Unterlagen zur Durchführung der Konstanzprüfung
- Strahlenschutzmittel