Gemäß §10 AllgStrSchV 2020 ist für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen (inkl. hoch radioaktive umschlossene Quellen) das Erstellen von Sicherheitsanalysen und Notfallplanungen (gemäß §78 AllgStrSchV 2020) Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung.
Weiters kann die Behörde - sofern es die Art der beabsichtigten Tätigkeit und das damit verbundene Strahlenrisiko erfordern - das Erstellen von Sicherheitsanalysen und Notfallplanungen einfordern.
Aus dem im Jahre 2007 erstellten bundesweiten Leitfaden finden Sie daher nachstehend nur noch die entsprechend neuer Rechtslage allenfalls relevanten Formblätter für die Sicherheitsanalysen und Notfallplanungen.