Voraussetzungen
Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und der Betrieb von Röntgeneinrichtungen benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Antragsunterlagen für die Errichtung
- Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5212 (Rechengutachten mit Angabe über geplante Betriebsauslastung)
- Aufstellungsplan
- Grundrissplan mit umgebenden Räumlichkeiten
- Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang
Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit
- Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden und Decke sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen
(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und bautechnisch keine Veränderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Strahlenmessgutachten gemäß Pkt. 5 ÖNORM S 5214-1*
(falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
- CE-Konformitätserklärung bzw. CE-Zertifikat
- Abnahmeprüfprotokolle (auch für Befundmonitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
- Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
(falls bereits benannt, kann dies entfallen)
* Strahlenmessgutachten können bei der akkreditierten Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich beauftragt werden. Bitte um Rücksprache mit Ihrer zuständigen Stelle.
Hinweis:
- erforderlichenfalls Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Errichtungsbewilligungsbescheids
- gegebenenfalls Nachweis über die Behebung von Mängeln
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden überprüft:
- Unterlagen zur Durchführung der Konstanzprüfung
- Arbeitsanweisungen
- Strahlenschutzmittel