Radiologie (Fachärzte, Röntgeninstitute)

Voraussetzungen

Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und der Betrieb von Röntgeneinrichtungen benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.

Antragsunterlagen für die Errichtung

  • Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5212 (Rechengutachten mit Angabe über geplante Betriebsauslastung)
  • Aufstellungsplan
  • Grundrissplan mit umgebenden Räumlichkeiten
  • Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang

Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit

  • Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden und Decke sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen

(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und bautechnisch keine Veränderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)

  • Strahlenmessgutachten gemäß Pkt. 5 ÖNORM S 5214-1*

(falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)

  • CE-Konformitätserklärung bzw. CE-Zertifikat
  • Abnahmeprüfprotokolle (auch für Befundmonitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
  • Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise

(falls bereits benannt, kann dies entfallen)

* Strahlenmessgutachten können bei der akkreditierten Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich beauftragt werden. Bitte um Rücksprache mit Ihrer zuständigen Stelle.

Hinweis:

  • erforderlichenfalls Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Errichtungsbewilligungsbescheids
  • gegebenenfalls Nachweis über die Behebung von Mängeln

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden überprüft:

  • Unterlagen zur Durchführung der Konstanzprüfung
  • Arbeitsanweisungen
  • Strahlenschutzmittel

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: