Veterinärmedizin

Voraussetzungen

Veterinärmedizinische Röntgeneinrichtungen (mobil und stationär) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.

Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.

Antragsunterlagen

  • Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
  • Angaben zur Nutzstrahlrichtung
  • Plan des Anwendungsortes mit gegebenenfalls Abschirmungen 

(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)

  • Benennung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise

(falls bereits benannt, kann dies entfallen)

  • Nachweis Gehäusedurchlassstrahlung (Konformitätserklärung, technische Prüfung)
  • gegebenenfalls Ortsdosismessung in Anlehnung an ÖNORM S 5214-1*

* Strahlenmessgutachten können bei der akkreditierten Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden überprüft:

  • Strahlenschutzmittel

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: