Voraussetzungen
Veterinärmedizinische Röntgeneinrichtungen (mobil und stationär) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.
Antragsunterlagen
- Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
- Angaben zur Nutzstrahlrichtung
- Plan des Anwendungsortes mit gegebenenfalls Abschirmungen
(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Benennung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
(falls bereits benannt, kann dies entfallen)
- Nachweis Gehäusedurchlassstrahlung (Konformitätserklärung, technische Prüfung)
- gegebenenfalls Ortsdosismessung in Anlehnung an ÖNORM S 5214-1*
* Strahlenmessgutachten können bei der akkreditierten Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden überprüft:
- Strahlenschutzmittel