Wenn die Ausformung des Grundstücks es nicht erlaubt, dass durch Bebauung der Oberflächenabfluss unverändert bleibt, sollen Anlagen so errichtet werden, dass der Oberflächenabfluss, der bei einem Bemessungsregen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 Jahren und insbesondere einer Regendauer von 30 Minuten (N100,D30) zu erwarten ist, keine Schäden an den Anlagen selbst verursachen kann (Eigenschutz) und Dritte keine negativen Folgen auf Grund der Baumaßnahmen bzw. Anlagen erleiden (Fremdschutz).
Die Wässer müssen am Objekt vorbeigeleitet werden, ohne Schaden anzurichten. Bei Errichtung einer Durchleitung der Hangwässer, die von außen her auf ein Grundstück einströmen, ist sicherzustellen, dass die Abflussverhältnisse nach Errichtung der Anlagen gegenüber den Verhältnissen vor Errichtung der Anlagen vergleichbar sind und Eintritts- und Austrittspunkte von Oberflächenwässern an den Grundstücksgrenzen gegenüber dem Zustand vor Bebauung damit unverändert bleiben. Das Durchleitungsbauwerk muss fachkundig von einem Befugten bemessen und projektiert werden!
In den beiliegenden Plänen sind beispielhaft Maßnahmen zum Schutz vor Hangwasser dargestellt; in den technischen Kurzberichten sind die Objektschutzmaßnahmen sowie die Bemessung eines Durchleitungsbauwerkes beschrieben.
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