Hinweise zur Suche von Landesgesetzen und Verordnungen im Rechtsinformationssystem

  • Fall 1: Der Titel der gewünschten Rechtsvorschrift ist bekannt:


    In der RIS-Abfragemaske ist im Feld "Titel/Abkürzung" die Kurzbezeichnung der Rechtsvorschrift einzutragen (ein Wort, z. B. "Bauordnung", genügt; der Zusatz "Oö." ist nicht erforderlich).

    Ergebnis: Sie erhalten alle Paragrafen dieser Rechtsvorschrift in Form einer Kurztitelliste (jeder Paragraf ist ein Dokument).

    Den Gesamttext (die geltende Fassung) einer Rechtsvorschrift erhalten Sie durch Anklicken des hellblauen Paragrafensymbols neben einem (beliebigen) Paragrafen.

    Der § 0 von Rechtsvorschriften (Titeldokument) enthält wichtige Hinweise: Offizieller Titel, LGBl.Nr. der Stammfassung und allfälliger Novellen, evtl. ein Inhaltsverzeichnis, Fundstellen der Materialien des Landtages mit den Erläuterungen.

Weiterführende Informationen

  • Fall 2: Die gewünschte Rechtsvorschrift ist nicht bekannt:


    Im Feld "Suchworte" ist ein Begriff (Suchwort) einzutragen, der in der gewünschten Rechtsvorschrift enthalten ist. Dieser Begriff kann mit dem Zeichen * maskiert werden, um alle grammatikalischen Formen und Wortverbindungen aufzufinden (zB: Bau* = Bauwerk, Baubewilligung, bauen ...).

    Ergebnis: Sie erhalten von allen Rechtsvorschriften jene Paragrafen, in denen der gesuchte Begriff vorkommt.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: