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Oö. Monitoringausschuss hielt die 3. öffentliche Sitzung ab
Der Oö. Monitoringausschuss hat am 7. September 2023 (Ursulinensaal) seine 3. öffentliche Sitzung im Oö. Kulturquartier veranstaltet. Dabei wurde wieder ein bestimmtes Thema aufgegriffen und der Ausschuss hat seine Mitglieder der Öffentlichkeit vorgestellt.
Insgesamt überwachen und überprüfen 14 Haupt- und Ersatzmitglieder in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich. Die zuständige Geschäftsstelle – die Oö. Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich – führt die laufenden Geschäfte des Ausschusses.
Psychische Behinderung
Der Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention umfasst unter anderem jene Menschen mit Behinderung, die eine psychische Beeinträchtigung haben. Psychische Erkrankungen und Behinderungen sind häufig mit Diskriminierung und Benachteiligung verbunden. Dadurch werden jene Menschen vielfach daran gehindert, gleichberechtigt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teil zu nehmen.
Wenn es um die Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen geht, müssen wir zuerst an der Bewusstseinsbildung arbeiten. Hier braucht es vor allem Aufklärungsarbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen. Neue Richtungen in Hinblick auf medizinische Behandlungen, Wegfall von gesellschaftlichem Druck und vor allem Wertschätzung müssen erreicht werden.
Dieses Video zeigt einige Ausschnitte aus der 3. öffentlichen Sitzung.
Unter anderem sieht man die Vortragenden, Besucher:innen, Helfer:innen, Mitglieder des Oö. Monitoringausschusses und die Trommelgruppe Darabukka. Das Aftermovie gibt einen guten Einblick über den Ablauf einer solchen Veranstaltung.
Dauer: 01:35 Minuten.