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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Pfandler-Au in der Stadtgemeinde Bad Ischl als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 26. Oktober 2020
- Erläuterungen .
- Anlage .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Kalktuffquellen in Oberösterreich als Sickerquellen ausgewiesen werden
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Begutachtungsfrist: 13. Oktober 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der Teilbereiche der Gemeinden Altmünster, Aurach/Hongar, Schörfling/Attersee, Steinbach/Attersee und Weyregg/Attersee als Naturpark Attersee-Traunsee festgestellt werden, geändert wird
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Begutachtungsfrist: 20. Juli 2020
- Erläuterungen .
- Anlage 1 .
- Anlage 2/1 .
- Anlage 2/2 .
- Anlage 2/3 .
- Anlage 2/4 .
- Anlage 2/5 .
- Anlage 2/6 .
- Anlage 2/7 .
- Anlage 2/8 .
- Anlage 2/9 .
- Anlage 2/10 .
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(Überarbeitete) Verordnung der Oö. LReg., mit der Teilbereiche der Gemeinden Oberhofen/Irrsee, Zell/Moos, Tiefgraben, Mondsee, St. Lorenz, Innerschwand/Mondsee und Unterach/Attersee als "Naturpark Bauernland - Irrsee Mondsee Attersee“ erklärt werden
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Hinweis: Überarbeitete Version der nachstehend angeführten Verordnung
- Erläuterungen .
- Anlage 1 .
- Anlage 2/1 .
- Anlage 2/2 .
- Anlage 2/3 .
- Anlage 2/4 .
- Anlage 2/5 .
- Anlage 2/6 .
- Anlage 2/7 .
- Anlage 2/8 .
- Anlage 2/9 .
- Anlage 2/10 .
- Anlage 2/11 .
- Anlage 2/12 .
- Anlage 2/13 .
- Anlage 3 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teilbereiche der Gemeinden Oberhofen/Irrsee, Zell am Moos, Tiefgraben, Mondsee, St. Lorenz, Innerschwand/Mondsee, Oberwang und Unterach/Attersee als Naturpark Bauernland – Irrsee Mondsee Attersee erklärt werden
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Begutachtungsfrist: 15. Juni 2020
- Erläuterungen .
- Anlage 1 .
- Anlage 2/1 .
- Anlage 2/2 .
- Anlage 2/3 .
- Anlage 2/4 .
- Anlage 2/5 .
- Anlage 2/6 .
- Anlage 2/7 .
- Anlage 2/8 .
- Anlage 2/9 .
- Anlage 2/10 .
- Anlage 2/11 .
- Anlage 2/12 .
- Anlage 2/13 .
- Anlage 2/14 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet Leitenbach als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 8. Mai 2020
- Erläuterungen .
- Anlage 1 .
- Anlage 2/1 .
- Anlage 2/2 .
- Anlage 2/3 .
- Anlage 2/4 .
- Anlage 2/5 .
- Anlage 2/6 .
- Anlage 2/7 .
- Anlage 2/8 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gierer Streuwiese als Naturschutzgebiet festgestellt und ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 28. April 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Oö. Artenschutzverordnung geändert wird, geändert wird
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Begutachtungsfrist: 27. Februar 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Attersees festgelegt werden (Attersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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Begutachtungsfrist: 31. Jänner 2020
- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/2 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/3 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/4 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/5 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/6 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/7 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/8 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/9 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/10 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/11 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/12 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/13 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/14 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/15 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/16 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/17 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/18 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/19 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/20 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/21 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/22 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/23 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Hallstättersees festgelegt werden (Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019
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Begutachtungsfrist: 31. Jänner 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Mondsees festgelegt werden (Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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Begutachtungsfrist: 31. Jänner 2020
- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/2 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/3 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/4 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/5 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/6 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/7 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/8 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/9 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Traunsees festgelegt werden (Traunsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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Begutachtungsfrist: 31. Jänner 2020
- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/2 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/3 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/4 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/5 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/6 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/7 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/8 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/9 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/10 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/11 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/12 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/13 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Wolfgangsees festgelegt werden (Wolfgangsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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Begutachtungsfrist: 31. Jänner 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Zellersees festgelegt werden (Zellersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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Begutachtungsfrist: 31. Jänner 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das "Goiserer Weißenbachtal" in der Gemeinde Bad Goisern als Europaschutzgebiet bezeichnet wird
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Begutachtungsfrist: 27. Jänner 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Röll" in der Gemeinde Grünau im Almtal als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 20. Jänner 2020
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Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der ein Regionalprogramm zum Schutz der Trinkwasserversorgung aus Tiefengrundwässern erlassen wird (Regionalprogramm Tiefengrundwässer)
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Begutachtungsfrist: 15. Dezember 2020
- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Pläne - Anlage 2 - 5 .
- Pläne - Anlage 6 - 10 .
- Pläne - Anlage 11 - 15 .
- Pläne - Anlage 16 - 20 .
- Pläne - Anlage 21 - 25 .
- Pläne - Anlage 26 - 30 .
- Pläne - Anlage 31 - 35 .
- Pläne - Anlage 36 - 40 .
- Pläne - Anlage 41 - 45 .
- Pläne - Anlage 46 - 50 .
- Pläne - Anlage 51 - 55 .
- Pläne - Anlage 56 - 60 .
- Pläne - Anlage 61 - 65 .
- Pläne - Anlage 66 - 70 .
- Pläne - Anlage 71 - 75 .
- Pläne - Anlage 76 - 80 .
- Pläne - Anlage 81 - 85 .
- Pläne - Anlage 86 - 90 .
- Pläne - Anlage 91 - 95 .
- Pläne - Anlage 96 - 100 .
- Pläne - Anlage 101 -105 .
- Pläne - Anlage 106 - 110 .
- Pläne - Anlage 111 - 115 .
- Pläne - Anlage 116 - 120 .
- Pläne - Anlage 121 - 125 .
- Pläne - Anlage 126 - 130 .
- Pläne - Anlage 131 - 135 .
- Pläne - Anlage 136 - 140 .
- Pläne - Anlage 141 - 142 .
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Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich zum Schutz des Grundwasservorkommens im Nördlichen Eferdinger Becken (Grundwasserschongebiet Nördliches Eferdinger Becken)
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Begutachtungsfrist: 16. März 2020