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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Aufzugsverordnung 2010 geändert wird ( Oö. Aufzugsverordnungs-Novelle 2017)
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Begutachtungsfrist: 22. Mai 2017
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bautechnikverordnung 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2017) .
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuer- und gefahrenpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung - Oö. FGP-VO) .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Dachstein in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun als Naturschutzgebiet festgestellt und mit der ein Landschaftspflegeplan für die Zone C des Naturschutzgebiets "Dachstein" erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Zellersees festgelegt werden (Zellersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017)
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Mondsees festgelegt werden (Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017)
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Hallstättersees festgelegt werden (Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017)
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Wolfgangsees festgelegt werden (Wolfgangsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017)
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Traunsees festgelegt werden (Traunsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017)
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Attersees festgelegt werden (Attersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017)
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Begutachtungsfrist: 30. November 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet "Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung" als Europaschutzgebiet bezeichnet und ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 27. September 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Unterhimmler Au" in der Stadtgemeinde Steyr als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 21. September 2017
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet "Unteres Steyr- und Ennstal" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 21. September 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der der "Unterhimmel" in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
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Begutachtungsfrist: 21. September 2017
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mti der die "Untere Steyr" in der Stadtgemeinde Steyr und den Gemeinden Sierning und Garsten als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 21. September 2017
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Burgberg in Losenstein" in der Gemeinde Losenstein als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 12. September 2017
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das "Mösl im Ebenthal" in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das "Mösl im Ebenthal" in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Planwiesen" in Leonstein als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Attersees festgelegt werden (Attersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)
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- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Mondsees festgelegt werden (Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)
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- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Hallstättersees festgelegt werden (Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)
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- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Zellersees festgelegt werden (Zellersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)
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- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Wolfgangsees festgelegt werden (Wolfgangsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)
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- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Traunsees festgelegt werden (Traunsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)
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- Erläuterungen .
- Pläne .
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Verordnung der Oö. Landesrgierung, mit der die "Quellflur bei Grueb" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesrgierung, mit der die "Quellflur bei Grueb" in der Gemeinde Tiefgraben als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Hornspitzmoore in der Gemeinde Gosau als Naturschutzgebiet festgestellt werden
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Begutachtungsfrist: 18. Jänner 2017
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein Regionalprogramm für besonders schützenswerte Gewässerstrecken erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 10. November 2017
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich zum Schutz der von der Marktgemeinde Windischgarsten genutzten "Muttlingquellen" (Grundwasserschongebietsverordnung Muttlingquellen)
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Begutachtungsfrist: 15. September 2017
- Erläuterungen .
- Pläne .