Am 29.12.2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien – kurz die EU-Beschleunigungs-Verordnung – veröffentlicht. Diese gilt unmittelbar, regelt u.a. Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Wärmepumpen, etc.) und sieht eine Verfahrensbeschleunigung sowie diverse Genehmigungserleichterungen vor. Darüber hinaus wird diesen Anlagen ein überwiegendes öffentliches Interesse zugeschrieben.
Die Verordnung war ursprünglich für 18 Monate gültig und gilt für all jene Genehmigungsverfahren, die nach dem 30.12.2022 eingereicht wurden. Am 22. Dezember 2023 wurde die Verordnung (EU) 2024/223 des Rates beschlossen, welche am 1. Juli 2024 gilt und deren Wirkung bis 30. Juni 2025 fixiert wurde.
EU-Verordnung (deutsche Version) als PDF
- VERORDNUNG (EU) 2024/223 DES RATES vom 22. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien .
- VERORDNUNG (EU) 2022/2577 DES RATES vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien .